Steigt der Beitrag im Tarif Jagd-Haftpflicht Komfort der Allianz aufgrund einer Neukalkulation, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Wie die Frist läuft und wann die Kündigung wirksam wird, erfahren Sie hier.
Rechte bei einer Beitragserhöhung durch Neukalkulation:
- Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
- In der Mitteilung werden Sie auf Ihr Kündigungsrecht hingewiesen.
- Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
- Die Monatsfrist für Ihre Kündigung beginnt zu laufen, wenn Ihnen die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist.
- Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
- Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
- Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungsteuer ergibt sich für Sie kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Allianz den Beitrag Ihrer Jagd-Haftpflicht Komfort neu berechnet und dadurch erhöht, dürfen Sie den Vertrag beenden. Sie erhalten dazu rechtzeitig eine Mitteilung mit einem Hinweis auf dieses Recht und haben danach einen Monat Zeit, sich zu entscheiden. Reagieren Sie nicht, läuft der Vertrag zum neuen Beitrag weiter. Eine reine Erhöhung der Versicherungsteuer berechtigt jedoch nicht zur Kündigung.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, nach einer Beitragserhöhung zu kündigen?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Ab wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?
Die Monatsfrist beginnt zu laufen, wenn Ihnen die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
Kann ich auch bei einer Erhöhung der Versicherungsteuer kündigen?
Nein. Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungsteuer ergibt sich für Sie kein Kündigungsrecht.
Werde ich über mein Kündigungsrecht informiert?
Ja. In der Mitteilung über die Beitragserhöhung werden Sie auf Ihr Kündigungsrecht hingewiesen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.