Wann die Beiträge im Tarif Jagd-Haftpflicht Komfort der Allianz fällig werden, hängt von der vereinbarten Zahlungsperiode und Zahlungsweise ab: Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Vertragsabschluss zu zahlen, Folgebeiträge jeweils am Monatsersten. Wählbar sind monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Zahlungen – meist per SEPA-Lastschrift.
Fälligkeit der Versicherungsbeiträge:
- Erster oder einmaliger Beitrag: Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass der Versicherungsschutz erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
- Folgebeiträge: Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
- Zahlungsperiode: Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die vereinbarte Zahlungsperiode können Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein entnehmen.
- Zahlungsweise: Die gewünschte Zahlungsweise ergibt sich aus Ihrem Antrag. Wenn wir einen fälligen Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, gilt: Wir können für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Nach dem Vertragsabschluss wird der erste Beitrag sofort fällig – es sei denn, ein späterer Beginn des Versicherungsschutzes wurde vereinbart. Danach zahlen Sie in dem Rhythmus, den Sie gewählt haben: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Die konkreten Angaben zu Zahlungsperiode und Zahlungsweise finden Sie in Ihrem Antrag und Versicherungsschein. Wird per Lastschrift gezahlt und ein Einzug scheitert aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund, kann künftig eine andere Zahlungsart verlangt werden.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Wurde ein späterer Beginn des Versicherungsschutzes vereinbart, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Wann sind die Folgebeiträge fällig?
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Welche Zahlungsperioden sind möglich?
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die vereinbarte Zahlungsperiode können Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein entnehmen.
Was passiert, wenn eine Lastschrift nicht eingezogen werden kann?
Wenn ein fälliger Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht eingezogen werden kann und Sie dies zu vertreten haben, kann für die Zukunft verlangt werden, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.
Wo finde ich meine vereinbarte Zahlungsweise?
Die gewünschte Zahlungsweise ergibt sich aus Ihrem Antrag.