Bei der Jagd-Haftpflicht Smart der Allianz kann eine Obliegenheitsverletzung die Leistung kosten: Bei Vorsatz entfällt sie ganz, bei grober Fahrlässigkeit wird sie je nach Verschulden gekürzt. Zusätzlich kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen – welche Nachweise Sie schützen, lesen Sie hier.
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind.
Im Einzelnen gilt:
- Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.
- Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit:
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Unser Kündigungsrecht
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, gilt: Wir können zusätzlich zu den in Ziffer 5.3.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen.
Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Was bedeutet das konkret?
Eine Obliegenheit ist eine Pflicht, die Sie im Rahmen Ihres Vertrags einhalten müssen. Verletzen Sie diese absichtlich, kann der Versicherer die Leistung vollständig verweigern. Bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen. Können Sie belegen, dass Ihr Verstoß keine Auswirkung auf den Schadenfall oder die Höhe der Leistung hatte, bleibt der Anspruch bestehen – außer bei arglistigem Verhalten. Zusätzlich kann der Versicherer den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen fristlos kündigen.
Häufige Fragen
Was passiert bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung?
Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, ist der Versicherer nicht leistungspflichtig.
Wie wirkt sich grobe Fahrlässigkeit aus?
Bei grob fahrlässiger Verletzung darf der Versicherer die Leistung kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens und kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Weisen Sie nach, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird die Leistung nicht gekürzt.
Kann ich trotz Verletzung noch eine Leistung erhalten?
Ja. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Das gilt nicht bei arglistiger Verletzung.
Darf der Versicherer den Vertrag kündigen?
Verletzen Sie eine Obliegenheit, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Die Kündigung ist nur innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Verletzung möglich.
Wann ist eine Kündigung ausgeschlossen?
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025