Die Jagd-Haftpflicht Komfort der Allianz schützt Sie bei Haftpflichtansprüchen Dritter – ob als Jäger:in, Förster:in, Falkner:in oder als Inhaber:in beziehungsweise Pächter:in eines Jagdbetriebes. Hier erfahren Sie, welche Personengruppen abgesichert sind und welche Voraussetzungen für den Versicherungsschutz erfüllt sein müssen.
Die Jagd-Haftpflicht bietet Schutz bei Haftpflichtansprüchen Dritter gegen Sie als:
- Jäger:in (auch Berufsjäger:in, Jagdaufseher:in)
- Förster:in (auch Forstbeamt:in, Forstaufseher:in)
- Falkner:in
- (Mit-) Inhaber:in/Pächter:in eines in Deutschland gelegenen Jagdbetriebes
Dies gilt, soweit es sich um eine direkt oder indirekt mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt.
Versicherungsschutz besteht, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ein Dritter macht Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend.
- Es handelt sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts.
- Das Schadenereignis ist während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten (Versicherungsfall).
- Folge des Schadenereignisses ist ein Personen-, Sach- oder sich daraus ergebender Vermögensschaden.
Das Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Was bedeutet das konkret?
Die Jagd-Haftpflicht Komfort greift, wenn Sie im Zusammenhang mit der Jagd jemandem einen Schaden zufügen und diese Person Ersatz von Ihnen verlangt. Abgesichert sind verschiedene Rollen rund um Jagd und Forst – etwa Jäger, Förster oder Falkner sowie Inhaber und Pächter eines Jagdbetriebes in Deutschland. Entscheidend ist, dass der Schaden während der Laufzeit der Versicherung eintritt und es sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche handelt.
Häufige Fragen
Wer ist über die Jagd-Haftpflicht Komfort versichert?
Versichert sind Sie als Jäger:in (auch Berufsjäger:in, Jagdaufseher:in), als Förster:in (auch Forstbeamt:in, Forstaufseher:in), als Falkner:in sowie als (Mit-) Inhaber:in beziehungsweise Pächter:in eines in Deutschland gelegenen Jagdbetriebes.
Welche Tätigkeiten sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Tätigkeiten oder Unterlassungen, soweit sie direkt oder indirekt mit der Jagd in Verbindung stehen.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Ein Dritter muss Schadenersatzansprüche geltend machen, es muss sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts handeln, das Schadenereignis muss während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sein und Folge muss ein Personen-, Sach- oder sich daraus ergebender Vermögensschaden sein.
Was gilt als Schadenereignis?
Das Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Muss der Jagdbetrieb in Deutschland liegen?
Ja, der Versicherungsschutz für (Mit-) Inhaber:in beziehungsweise Pächter:in bezieht sich auf einen in Deutschland gelegenen Jagdbetrieb.