Wann die Allianz im Tarif Jagd-Haftpflicht Komfort der Haftpflichtversicherung den Beitrag anpassen darf, richtet sich nach dem Beginn der Versicherungsperiode, die auf die Feststellung folgt – bei niedrigerer Neukalkulation wird der Beitrag gesenkt, bei höherer kann er steigen.
Bestimmungen zum Zeitpunkt der Anpassung:
- Die Anpassung kann zu Beginn der Versicherungsperiode vorgenommen werden, die auf die Feststellung folgt.
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, besteht die Verpflichtung, den Beitrag entsprechend abzusenken.
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, kann der Beitrag erhöht werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Eine Beitragsanpassung wird nicht sofort wirksam, sondern erst mit dem Start der nächsten Versicherungsperiode nach der Feststellung. Fällt die neue Berechnung günstiger aus, sinkt der Beitrag; fällt sie höher aus, kann er steigen. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ab wann gilt eine Beitragsanpassung?
Die Anpassung kann zu Beginn der Versicherungsperiode vorgenommen werden, die auf die Feststellung folgt.
Wird der Beitrag gesenkt, wenn die Neukalkulation niedriger ausfällt?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, besteht die Verpflichtung, den Beitrag entsprechend abzusenken.
Kann der Beitrag auch erhöht werden?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, kann der Beitrag erhöht werden.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Sie gelten im Tarif Jagd-Haftpflicht Komfort der Haftpflichtversicherung der Allianz.