Mit dem Zusatzbaustein Geldbeutelschutz der Allianz Tierhalter-Haftpflichtversicherung erhalten Sie rund um die Uhr Hilfe, wenn Karten oder Dokumente gestohlen werden oder abhandenkommen: Sperrung, Wiederbeschaffung und im Notfall geliehenes Bargeld bis 1.500 Euro.
Wir helfen Ihnen, wenn Ihre nachfolgend genannten gültigen Karten beziehungsweise Dokumente gestohlen werden oder abhandenkommen. Bitte rufen Sie uns hierzu unter der Telefonnummer an, die in Ihrem Versicherungsschein steht. Dieser Service steht Ihnen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. Wir setzen dabei einen qualifizierten Dienstleister ein.
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer:in und auch alle anderen Personen, die mit Ihnen im Haushalt wohnen.
Sperrung und Wiederbeschaffung von Karten beziehungsweise Dokumenten
Wir leisten im Einzelnen Folgendes:
Maestro-, Bank- und Kreditkarten:
- Wir helfen, Maestrokarten (EC-Karten), Bank- und Kreditkarten sperren zu lassen, die in Deutschland ausgegeben wurden.
- Wir unterstützen, Ersatzkarten zu beantragen.
- Wir übernehmen die Kosten für die Sperrung und den Ersatz bis zu maximal 150 Euro je Versicherungsfall. Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere Karten einer oder mehrerer versicherter Personen betroffen sind.
- Wir ersetzen jedoch nicht die Schäden, wenn mit Ihren Karten missbräuchlich Zahlungen getätigt werden oder Geld abgehoben wird.
Ausweisdokumente:
- Wir helfen, in Deutschland ausgestellte Ausweisdokumente wiederzubeschaffen. Beispiel: Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Krankenversicherungskarte.
- Hierzu nennen wir die zuständigen Behörden und beraten dazu, wie weiter vorzugehen ist. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen auch einen Dolmetscher bzw. eine Dolmetscherin, dessen Kosten wir jedoch nicht übernehmen.
- Wir übernehmen die Kosten für die Wiederbeschaffung dieser Dokumente bis zu maximal 150 Euro je Versicherungsfall. Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere Ausweisdokumente einer oder mehrerer versicherter Personen betroffen sind.
SIM-Karten:
- Wir helfen, SIM-Karten für elektronische Geräte sperren zu lassen. Die SIM-Karten müssen in Deutschland ausgegeben worden sein. Beispiel: SIM-Karten für Smartphones, Tablets, Smartwatches.
- Wir übernehmen die Kosten für die Sperrung und den Ersatz der SIM-Karte. Wenn Mobilfunkkosten angefallen sind, weil die SIM-Karte bis zur Sperrung missbräuchlich verwendet wurde, ersetzen wir diese. Beispiel: Telefongebühren, Gebühren für die Datenübertragung.
- Unsere Entschädigung ist begrenzt auf maximal 150 Euro je Versicherungsfall. Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere SIM-Karten einer oder mehrerer versicherter Personen betroffen sind.
Notfallbargeld
Sind Maestro-, Bank- oder Kreditkarten gestohlen worden oder abhandengekommen und Sie benötigen dringend Bargeld? Wir nehmen mit Ihrer Bank Kontakt auf, um die Liquidität wiederherzustellen. Ist dies nicht möglich, leihen wir Ihnen als unserem Versicherungsnehmer bzw. unserer Versicherungsnehmerin Notfallbargeld bis zu maximal 1.500 Euro je Versicherungsfall. Sie müssen uns den Leihbetrag innerhalb eines Monats ab unserer Auszahlung zurückzahlen.
Was bedeutet das konkret?
Der Geldbeutelschutz ist eine rund um die Uhr erreichbare Nothilfe: Verlieren Sie Karten oder wichtige Dokumente oder werden diese gestohlen, hilft der Versicherer beim Sperren und Wiederbeschaffen und übernimmt dafür die anfallenden Kosten bis zu einer bestimmten Grenze. Für Ausweise erhalten Sie außerdem Beratung, welche Stellen zuständig sind. Wird nach einem Kartenverlust dringend Bargeld benötigt, kann ein zinsloses Notfalldarlehen ausgezahlt werden, das später zurückzuzahlen ist. Der Schutz gilt neben Ihnen auch für alle im Haushalt lebenden Personen.
Häufige Fragen
Wer ist über den Geldbeutelschutz versichert?
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer:in und auch alle anderen Personen, die mit Ihnen im Haushalt wohnen.
Bis zu welchem Betrag werden Sperrung und Wiederbeschaffung übernommen?
Für Maestro-, Bank- und Kreditkarten, für Ausweisdokumente sowie für SIM-Karten werden die Kosten jeweils bis zu maximal 150 Euro je Versicherungsfall übernommen. Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere Karten oder Dokumente einer oder mehrerer versicherter Personen betroffen sind.
Werden missbräuchliche Abhebungen oder Zahlungen erstattet?
Schäden, wenn mit Ihren Karten missbräuchlich Zahlungen getätigt werden oder Geld abgehoben wird, werden nicht ersetzt. Bei SIM-Karten werden jedoch Mobilfunkkosten erstattet, die durch missbräuchliche Verwendung bis zur Sperrung angefallen sind.
Wie funktioniert das Notfallbargeld?
Sind Karten gestohlen worden oder abhandengekommen und Sie benötigen dringend Bargeld, nimmt der Versicherer zunächst Kontakt mit Ihrer Bank auf. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen Notfallbargeld bis zu maximal 1.500 Euro je Versicherungsfall geliehen. Den Leihbetrag müssen Sie innerhalb eines Monats ab der Auszahlung zurückzahlen.
Wann ist der Service erreichbar?
Der Service steht Ihnen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. Rufen Sie hierzu unter der Telefonnummer an, die in Ihrem Versicherungsschein steht.