Wer den Zusatzbaustein Geldbeutelschutz der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz nutzt, muss nach einem Versicherungsfall bestimmte Pflichten erfüllen: den Schaden unverzüglich melden, Auskunft geben, Belege einreichen und den Verlust von Ausweisdokumenten bei der Polizei anzeigen. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Kündigung und den Verlust des Leistungsanspruchs.
Nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie folgende Dinge beachten:
- Informieren Sie uns unverzüglich über den Versicherungsfall.
- Erteilen Sie uns jederzeit Auskunft und reichen Sie die angeforderten Belege ein.
- Wenn Ihnen Ausweisdokumente abhandengekommen sind, zeigen Sie dies unverzüglich bei der Polizei an. Für Karten gilt das nur, wenn diese gestohlen wurden.
Folgen bei Verletzung einer Obliegenheit:
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Ihrer Tierhalter-Haftpflichtversicherung Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Außerdem können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Als versicherte Person haben Sie im Schadenfall bestimmte Mitwirkungspflichten. Sie melden den Vorfall rasch, unterstützen die Bearbeitung mit Auskünften und Nachweisen und erstatten bei verlorenen Ausweisdokumenten – oder gestohlenen Karten – Anzeige bei der Polizei. Halten Sie sich nicht daran, kann das unter den festgelegten Voraussetzungen Auswirkungen auf Ihren Vertrag und die Leistung haben.
Häufige Fragen
Was muss ich nach einem Versicherungsfall zuerst tun?
Sie müssen den Versicherer unverzüglich über den Versicherungsfall informieren.
Muss ich Belege einreichen?
Ja. Sie müssen jederzeit Auskunft erteilen und die angeforderten Belege einreichen.
Muss ich verlorene Ausweisdokumente bei der Polizei anzeigen?
Ja. Sind Ihnen Ausweisdokumente abhandengekommen, zeigen Sie dies unverzüglich bei der Polizei an. Für Karten gilt das nur, wenn diese gestohlen wurden.
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Ihrer Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist der Versicherer berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025