Als Versicherungsnehmer der Tierhalter-Haftpflichtversicherung im Tarif Smart der Allianz genießen Sie als privater Tierhalter Schutz – und auch mitversicherte Personen wie Dritte, die Ihr Tier hüten, profitieren davon. Die Versicherungsleistung können jedoch nur Sie geltend machen.
Für wen der Schutz gilt:
Der Schutz der Tierhalter-Haftpflichtversicherung (nachfolgend als "Tierhalter-Haftpflicht" bezeichnet) gilt für Sie als unseren Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin als privater Tierhalter bzw. als private Tierhalterin.
Von Ihrer Tierhalter-Haftpflicht profitieren aber auch andere Personen, zum Beispiel wenn ein Dritter Ihr Tier hütet (Mitversicherte).
Die Versicherungsleistung können aber nur Sie geltend machen.
Was bedeutet das konkret?
Sie als Versicherungsnehmer stehen im Mittelpunkt des Vertrags. Der Versicherungsschutz erstreckt sich aber nicht nur auf Sie: Auch andere Personen, die zum Beispiel vorübergehend auf Ihr Tier aufpassen, sind mitversichert. Wenn es allerdings darum geht, eine Leistung tatsächlich anzufordern, sind ausschließlich Sie dazu berechtigt.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Schutz der Tierhalter-Haftpflicht?
Der Schutz gilt für Sie als Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin als privater Tierhalter bzw. private Tierhalterin.
Sind auch andere Personen mitversichert?
Ja. Von Ihrer Tierhalter-Haftpflicht profitieren auch andere Personen, zum Beispiel wenn ein Dritter Ihr Tier hütet (Mitversicherte).
Wer kann die Versicherungsleistung geltend machen?
Die Versicherungsleistung können nur Sie als Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin geltend machen.
Gilt der Schutz auch für gewerbliche Tierhalter?
Der Schutz gilt für Sie als privater Tierhalter bzw. private Tierhalterin. Weitere Details hängen vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.