Im Tarif Smart der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz werden die Beiträge bestehender Verträge alle drei Kalenderjahre überprüft und neu kalkuliert. Grundlage sind die Entwicklung von Schadenaufwendungen und Kosten sowie anerkannte versicherungsmathematische Grundsätze – so entsteht die Beitragsanpassung.
So wird die Beitragsanpassung ermittelt:
- Bei der Beitragsanpassung überprüfen wir alle drei Kalenderjahre die Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation).
- Für die Neukalkulation ermitteln wir Veränderungen unserer Schadenaufwendungen und Kosten.
Grundlagen der Neukalkulation:
- Zugrunde gelegt werden neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
- Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
- Der Gewinnansatz darf bei der Neukalkulation nicht erhöht werden.
- Ihnen gewährte Nachlässe dürfen bei der Neukalkulation nicht verändert werden.
Zusammenfassung und Datengrundlage:
- Für die Neukalkulation werden Tierhalter-Haftpflichtversicherungen zusammengefasst, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen.
- Stellen unternehmenseigene Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation dar, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
In regelmäßigen Abständen wird geprüft, ob der bisherige Beitrag noch zu den tatsächlichen und erwarteten Kosten passt. Dabei fließen sowohl die zurückliegende Schaden- und Kostenentwicklung als auch eine Einschätzung der künftigen Entwicklung ein. Die Berechnung folgt festen Fachregeln, verändert weder den Gewinnansatz nach oben noch bereits gewährte Nachlässe und fasst ähnliche Verträge zusammen.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Beitrag überprüft?
Die Beiträge bestehender Verträge werden alle drei Kalenderjahre überprüft (Neukalkulation).
Welche Faktoren fließen in die Neukalkulation ein?
Berücksichtigt werden Veränderungen der Schadenaufwendungen und Kosten, die bisherige Schaden- und Kostenentwicklung sowie die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
Kann der Gewinnansatz bei der Neukalkulation erhöht werden?
Nein. Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden. Auch gewährte Nachlässe dürfen nicht verändert werden.
Welche Verträge werden für die Berechnung zusammengefasst?
Zusammengefasst werden Tierhalter-Haftpflichtversicherungen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen.
Was passiert, wenn eigene Daten nicht ausreichen?
Reichen unternehmenseigene Daten als Grundlage für die Neukalkulation nicht aus, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.