Im Tarif Komfort der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz läuft der Vertrag über die im Versicherungsschein angegebene Dauer und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um jeweils ein Jahr. Wer zum Ablauf kündigen möchte, muss die Kündigung spätestens drei Monate vorher in Textform zusenden.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Automatische Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr gilt: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Kündigung zum Ablauf
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen.
Beispiel: Sie wollen Ihren Vertrag kündigen. Der Vertrag läuft am 01.01.2021 ab. Ihre Kündigung muss uns spätestens am 01.10.2020 zugehen.
Textform
Eine Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag gilt zunächst für die im Versicherungsschein festgelegte Zeit. Läuft er über mindestens ein Jahr, verlängert er sich danach von selbst um jeweils ein weiteres Jahr, sofern niemand kündigt. Möchten Sie oder die Allianz den Vertrag beenden, ist dies zum Ablauf möglich – die Kündigung muss rechtzeitig, also spätestens drei Monate vorher, und schriftlich per Textform bei der Gegenseite eingehen.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Bis wann muss die Kündigung zum Ablauf zugehen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen. Läuft der Vertrag zum Beispiel am 01.01.2021 ab, muss die Kündigung spätestens am 01.10.2020 zugehen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Eine Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Können auch Sie als Versicherer kündigen?
Ja. Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf kündigen, wobei jeweils die Frist von drei Monaten und die Textform gelten.