In der Privathaftpflichtversicherung im Tarif Smart der Allianz müssen Sie besonders gefahrdrohende Umstände auf Verlangen innerhalb angemessener Frist beseitigen. Erfahren Sie, welche Pflichten vor dem Versicherungsfall gelten und welche Folgen eine Nichtbeseitigung – von Kündigung bis Leistungsfreiheit – haben kann.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) und deren Rechtsfolgen – was müssen Sie genau beachten?
Beseitigung gefahrdrohender Umstände:
Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist beseitigen.
Beispiel:
Am Eingang zu Ihrem Haus war kein Treppengeländer installiert, weshalb eine Person stürzte. Wir werden den Schaden regulieren und Sie daraufhin bitten, zur Vermeidung weiterer Schäden ein Geländer anzubringen.
Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung dieser gefahrdrohenden Umstände unter Abwägung unserer beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
Welche Folgen kann die Nichtbeseitigung für Sie haben?
Beseitigen Sie gefahrdrohende Umstände nicht, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- (1) Wir sind berechtigt zu kündigen.
- (2) Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Situation in Ihrem Verantwortungsbereich eine deutliche Gefahr für andere darstellt, kann die Allianz Sie auffordern, diese Gefahr innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Kommen Sie dem nicht nach, obwohl es Ihnen zumutbar wäre, kann das Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die genauen Bedingungen.
Häufige Fragen
Was ist eine Obliegenheit vor dem Versicherungsfall?
Im Tarif Smart der Privathaftpflichtversicherung der Allianz gehört dazu, besonders gefahrdrohende Umstände auf Verlangen innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.
Muss ich jede geforderte Gefahrenbeseitigung durchführen?
Die Pflicht gilt nicht, soweit die Beseitigung der gefahrdrohenden Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
Welche Folgen hat es, wenn ich gefahrdrohende Umstände nicht beseitige?
Unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 ist die Allianz berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Gibt es ein Beispiel für einen gefahrdrohenden Umstand?
Ja: Am Eingang eines Hauses war kein Treppengeländer installiert, weshalb eine Person stürzte. Nach Regulierung des Schadens kann verlangt werden, zur Vermeidung weiterer Schäden ein Geländer anzubringen.