Bei der Privathaftpflichtversicherung der Allianz im Tarif Smart entscheidet die Art der Obliegenheitsverletzung über die Leistung: Vorsatz führt zum vollständigen Wegfall, grobe Fahrlässigkeit zu einer Kürzung. Zudem besteht ein fristloses Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Kenntnis.
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht:
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:
- (1) Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.
- (2) Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit:
- (3) weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
- (4) noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Unser Kündigungsrecht:
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, gilt:
- Wir können zusätzlich zu den in Ziffer 5.3.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen.
- Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären.
- Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Eine Obliegenheit ist eine vertragliche Pflicht, die Sie einhalten müssen. Verletzen Sie eine solche Pflicht, kann das Folgen für die Auszahlung haben: Je nach Schwere des Verschuldens reicht das von einer teilweisen Kürzung bis zum vollständigen Wegfall der Leistung. Können Sie belegen, dass Ihr Verhalten den Schaden nicht beeinflusst hat, bleibt der Schutz in diesem Umfang bestehen – außer bei Arglist. Zusätzlich kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden.
Häufige Fragen
Was passiert bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung?
Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, ist die Allianz nicht leistungspflichtig.
Welche Folge hat grobe Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Verletzung ist die Allianz berechtigt, die Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens und kann bis zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Weisen Sie nach, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird nicht gekürzt.
Bleibt der Schutz trotz Verletzung erhalten?
Auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt die Leistungspflicht bestehen, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Bei arglistiger Verletzung gilt dies nicht.
Wann kann der Vertrag gekündigt werden?
Verletzen Sie eine vor dem Versicherungsfall zu erfüllende Obliegenheit, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Die Kündigung ist nur innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Verletzung möglich und ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.