Wer die Allianz in der Privathaftpflichtversicherung Smart nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen täuscht, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, verliert den Anspruch auf Leistung. Das gilt auch bereits für den Versuch einer solchen Täuschung.
Bestimmungen zur arglistigen Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, gilt:
- Es besteht keine Pflicht zu leisten.
- Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Was bedeutet das konkret?
Wer im Schadenfall bewusst falsche oder unwahre Angaben macht, um eine höhere oder überhaupt eine Entschädigung zu erhalten, riskiert seinen Leistungsanspruch. Schon der Versuch einer solchen Täuschung reicht aus, damit keine Leistungspflicht mehr besteht. Diese Paraphrase ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert bei arglistiger Täuschung im Schadenfall?
Täuschen Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, besteht keine Pflicht zu leisten.
Gilt das auch schon für den Versuch einer Täuschung?
Ja. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Auf welche Tatsachen bezieht sich die arglistige Täuschung?
Auf Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Die Bestimmungen gelten im Tarif Smart der Privathaftpflichtversicherung der Allianz.