Im Tarif Smart der Privathaftpflichtversicherung der Allianz sind qualitative und quantitative Risikoänderungen automatisch und sofort mitversichert. Für bestimmte neu entstehende Risiken – etwa Familiengründung, Immobilienerwerb oder die Anschaffung eines Hundes – gilt eine Vorsorgeversicherung mit klaren Anzeigepflichten und Fristen.
Im Laufe der Zeit können sich Lebensumstände verändern. Dadurch verändern sich Risiken oder entstehen neu.
Qualitative und quantitative Risikoänderungen sind im Rahmen dieses Vertrages automatisch und sofort mitversichert (Erhöhung und Erweiterung). Sie müssen nichts weiter tun.
Beispiel: Sie besitzen eine Katze und erwerben nun zusätzlich noch eine Zweite.
Bei folgenden neu entstehenden Risiken gewähren wir bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, mindestens jedoch sechs Monate lang, Versicherungsschutz (Vorsorgeversicherung):
- (1) Gründung einer Familie
- (2) Anschaffung eines Hundes oder eines Pferdes
- (3) Anschaffung eines Öltanks
- (4) Erwerb einer Immobilie (auch durch Erbschaft oder Schenkung)
- (5) Vermietung einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses
- (6) Aufnahme einer Tätigkeit als Beamt:in oder als Angestellte:r im öffentlichen Dienst
Sie sind nach unserer Aufforderung verpflichtet, diese neuen Risiken innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Nicht unter die Regelungen zu Erhöhung und Erweiterung sowie Vorsorge fallen Risiken, für die eine Versicherungspflicht besteht. Dazu gehört zum Beispiel die Anschaffung eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs.
Was bedeutet das konkret?
Ändern sich Ihre Lebensumstände, sind viele Risikoänderungen automatisch mitversichert, ohne dass Sie etwas tun müssen. Für einige besonders benannte neue Risiken besteht vorübergehend Schutz über die Vorsorgeversicherung – hier sollten Sie die Änderung nach Aufforderung fristgerecht melden, damit der Schutz erhalten bleibt.
Häufige Fragen
Muss ich es melden, wenn sich mein Risiko erhöht oder erweitert?
Nein. Qualitative und quantitative Risikoänderungen sind automatisch und sofort mitversichert (Erhöhung und Erweiterung). Sie müssen nichts weiter tun.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz für neu entstehende Risiken?
Für die genannten neu entstehenden Risiken gewähren wir bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, mindestens jedoch sechs Monate lang, Versicherungsschutz (Vorsorgeversicherung).
Welche neuen Risiken fallen unter die Vorsorgeversicherung?
Dazu zählen die Gründung einer Familie, die Anschaffung eines Hundes oder eines Pferdes, die Anschaffung eines Öltanks, der Erwerb einer Immobilie (auch durch Erbschaft oder Schenkung), die Vermietung einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses sowie die Aufnahme einer Tätigkeit als Beamt:in oder als Angestellte:r im öffentlichen Dienst.
Was passiert, wenn ich ein neues Risiko nicht melde?
Sie sind nach unserer Aufforderung verpflichtet, neue Risiken innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Gilt die Regelung auch für versicherungspflichtige Risiken?
Nein. Nicht unter die Regelungen zu Erhöhung und Erweiterung sowie Vorsorge fallen Risiken, für die eine Versicherungspflicht besteht. Dazu gehört zum Beispiel die Anschaffung eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs.