Bei der Privathaftpflichtversicherung Smart der Allianz bleibt der Schutz für mitversicherte Personen auch dann bestehen, wenn die häusliche Gemeinschaft endet oder der Versicherungsnehmer verstirbt – hier erfahren Sie, welche Fristen gelten und wie es mit dem Vertrag weitergeht.
Im Tarif Smart der Privathaftpflichtversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft oder im Todesfall:
Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft:
Eine mitversicherte Person lebt nicht mehr mit Ihnen im selben Haushalt.
Beispiel: Ihre Tochter heiratet und gründet einen eigenen Haushalt.
Der Versicherungsschutz für mitversicherte Personen besteht bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres weiter, mindestens jedoch für sechs Monate.
Fortsetzung der Privat-Haftpflichtversicherung nach Ihrem Tod:
- Mitversicherte Personen sind bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags weiter versichert.
- Die Versicherung kann durch den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin oder die Person, die als Lebenspartner:in eingetragen ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
- Wird die nächste Beitragsrechnung durch eine dieser Personen beglichen, wird diese Person zum Versicherungsnehmer bzw. zur Versicherungsnehmerin und die Versicherung besteht weiter.
- Wir können stattdessen auch ein neues Vertragsangebot machen. Dieses Angebot kann Ihr Ehe- oder Lebenspartner bzw. Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin entweder annehmen oder ablehnen.
Was bedeutet das konkret?
Zieht eine mitversicherte Person aus dem gemeinsamen Haushalt aus, endet ihr Schutz nicht sofort, sondern läuft für eine Übergangszeit weiter. Stirbt die versicherte Person, bleiben mitversicherte Angehörige zunächst geschützt, und der Ehe- oder Lebenspartner kann entscheiden, ob der Vertrag fortgeführt, gekündigt oder ein neues Angebot angenommen wird.
Häufige Fragen
Wie lange bleibt eine mitversicherte Person nach dem Auszug geschützt?
Der Versicherungsschutz besteht bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres weiter, mindestens jedoch für sechs Monate.
Was passiert mit der Versicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers?
Mitversicherte Personen sind bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags weiter versichert.
Kann der Vertrag nach dem Todesfall gekündigt werden?
Ja. Die Versicherung kann durch den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin oder die eingetragene Lebenspartnerin bzw. den eingetragenen Lebenspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Wie wird der Ehe- oder Lebenspartner zum Versicherungsnehmer?
Wird die nächste Beitragsrechnung durch diese Person beglichen, wird sie zum Versicherungsnehmer bzw. zur Versicherungsnehmerin und die Versicherung besteht weiter.
Kann die Allianz stattdessen ein neues Angebot machen?
Ja. Die Allianz kann stattdessen auch ein neues Vertragsangebot machen. Dieses Angebot kann der Ehe- oder Lebenspartner entweder annehmen oder ablehnen.