Im Tarif Smart der Privathaftpflichtversicherung der Allianz werden die Beiträge bestehender Verträge einmal jährlich überprüft und neu kalkuliert. Grundlage sind Veränderungen bei Schadenaufwendungen und Kosten sowie die voraussichtliche Entwicklung – nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik.
Ablauf der Beitragsanpassung:
- Bei der Beitragsanpassung überprüfen wir einmal im Kalenderjahr die Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation).
- Für die Neukalkulation ermitteln wir Veränderungen unserer Schadenaufwendungen und Kosten.
- Für die Neukalkulation wird neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation zugrunde gelegt.
- Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Feste Grundsätze bei der Neukalkulation:
- Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden.
- Außerdem dürfen Ihnen gewährte Nachlässe bei der Neukalkulation nicht verändert werden.
Datengrundlage:
- Für die Neukalkulation werden Privat-Haftpflichtversicherungen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammengefasst.
- Für den Fall, dass unternehmenseigene Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Was bedeutet das konkret?
Einmal pro Jahr wird geprüft, ob der Beitrag noch zur tatsächlichen Schaden- und Kostenlage passt. Fließen mehr Schäden und Kosten in die Rechnung ein, kann sich der Beitrag verändern. Dabei bleibt der einkalkulierte Gewinnanteil unverändert und einmal gewährte Nachlässe bleiben erhalten. Gerechnet wird nach den üblichen versicherungsmathematischen Regeln – und wenn die eigenen Zahlen nicht ausreichen, werden Branchendaten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. genutzt.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Beitrag überprüft?
Die Beiträge bestehender Verträge werden einmal im Kalenderjahr überprüft (Neukalkulation).
Was fließt in die Neukalkulation ein?
Ermittelt werden Veränderungen der Schadenaufwendungen und Kosten. Zugrunde gelegt werden die bisherige Schaden- und Kostenentwicklung sowie die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
Kann der Gewinnansatz bei der Anpassung erhöht werden?
Nein. Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden. Auch gewährte Nachlässe dürfen nicht verändert werden.
Was passiert, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Reichen die unternehmenseigenen Daten nicht als Grundlage aus, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Nach welchen Grundsätzen wird gerechnet?
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Verträge mit gleichartigem Risikoverlauf werden dabei zusammengefasst.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025