In der Privathaftpflichtversicherung Premium der Allianz können Sie wählen, welche Personen mitversichert sind – von der Single-Variante über Single mit Kind(ern) und Paar bis zur Familie. Erfahren Sie, welche Angehörigen in welcher Variante geschützt sind, wann die Mitversicherung von Kindern endet und was für Partner, Eltern und Personen in häuslicher Gemeinschaft gilt.
Sie können in der Privat-Haftpflicht wählen, welche Personen mitversichert sein sollen. Hierfür bieten wir die folgenden Varianten an.
Bitte beachten Sie: Welche Variante Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Single
In dieser Variante sind nur Sie als unser Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin versichert.
Single mit Kind(ern)
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin Ihre Kinder mitversichert, egal wo diese wohnen.
Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder
Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
- (1) die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
- (2) sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt eine eigene Privat-Haftpflicht.
Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
Paar
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin mitversichert:
- (1) Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin oder Ihr eingetragener Lebenspartner bzw. Ihre eingetragene Lebenspartnerin, egal wo diese Person wohnt, oder
- (2) Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin, der bzw. die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist.
Ist Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er bzw. sie auch mitversichert.
Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin sind in dieser Variante nicht mitversichert.
Familie
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin mitversichert:
a) Ehepartner:in / Lebenspartner:in
Mitversichert sind auch:
- (1) Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin oder Ihr eingetragener Lebenspartner bzw. Ihre eingetragene Lebenspartnerin, egal wo diese Person wohnt, oder
- (2) Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin, der bzw. die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist.
Ist Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er bzw. sie auch mitversichert.
b) Kinder
Mitversichert sind Ihre Kinder und die Kinder Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin, egal wo diese wohnen.
Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder
Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
- (1) die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
- (2) sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt eine eigene Privat-Haftpflicht.
Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
c) Sonstige Personen
- (1) Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und mit Erstwohnsitz dort gemeldet sind. Beispiel: Ihre Eltern/Großeltern, die Enkel Ihres Partners
- (2) die Eltern oder Großeltern von Ihnen oder Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind
Was bedeutet das konkret?
Je nachdem, für welche Variante Sie sich entschieden haben, sind unterschiedliche Personen über Ihre Privat-Haftpflicht abgesichert – von Ihnen allein bis hin zur ganzen Familie inklusive Partner, Kinder und weiterer im Haushalt lebender Personen. Bei Kindern, die nicht mehr zu Hause wohnen, kommt es darauf an, ob sie noch in Ausbildung oder Studium sind. Welche Variante für Sie gilt, entnehmen Sie stets Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wo sehe ich, welche Variante bei mir gilt?
Welche Variante Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Sind meine Kinder mitversichert, auch wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen?
In den Varianten „Single mit Kind(ern)“ und „Familie“ sind Ihre Kinder mitversichert, egal wo diese wohnen. Bei Kindern, die nicht bei Ihnen wohnen, endet die Mitversicherung jedoch nach Abschluss von Studium oder Ausbildung, sobald sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) mit eigenem Einkommen ausüben.
Ist mein Partner mitversichert, wenn wir nicht verheiratet sind?
In den Varianten „Paar“ und „Familie“ ist Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin mitversichert, wenn er oder sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind unabhängig vom Wohnort mitversichert.
Sind Kinder in der Variante „Paar“ mitversichert?
Nein. In der Variante „Paar“ sind Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin nicht mitversichert.
Sind Personen in einer Pflegeeinrichtung mitversichert?
Ja. Kinder in einer Pflegeeinrichtung sind immer mitversichert. Auch ein Partner in einer Pflegeeinrichtung bleibt mitversichert. In der Variante „Familie“ sind zudem die Eltern oder Großeltern von Ihnen oder Ihrem Partner mitversichert, wenn sie in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind.