In der Privathaftpflichtversicherung Premium der Allianz überprüft der Versicherer einmal im Kalenderjahr die Beiträge bestehender Verträge und kalkuliert sie neu. Dabei fließen Schadenaufwendungen, Kosten sowie die voraussichtliche Entwicklung nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen ein – erfahren Sie, wie die Beitragsanpassung genau ermittelt wird.
So wird die Beitragsanpassung ermittelt:
Bei der Beitragsanpassung überprüfen wir einmal im Kalenderjahr die Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation).
Grundlagen der Neukalkulation:
- Für die Neukalkulation ermitteln wir Veränderungen unserer Schadenaufwendungen und Kosten.
- Zugrunde gelegt werden neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
- Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Was bei der Neukalkulation gilt:
- Der Gewinnansatz darf nicht erhöht werden.
- Ihnen gewährte Nachlässe dürfen nicht verändert werden.
- Privat-Haftpflichtversicherungen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, werden zusammengefasst.
Wenn eigene Daten nicht ausreichen:
Für den Fall, dass unternehmenseigene Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Was bedeutet das konkret?
Einmal pro Jahr schaut der Versicherer, wie sich Schäden und Kosten entwickelt haben, und rechnet auf dieser Basis die Beiträge neu aus. Dabei werden vergleichbare Verträge gemeinsam betrachtet und feste Spielregeln eingehalten: Der Gewinnanteil wird nicht erhöht und bestehende Nachlässe bleiben unverändert. Reichen die eigenen Daten nicht aus, werden ergänzend Branchenstatistiken herangezogen.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Beitrag überprüft?
Der Versicherer überprüft einmal im Kalenderjahr die Beiträge von bestehenden Verträgen im Rahmen einer Neukalkulation.
Welche Faktoren fließen in die Neukalkulation ein?
Ermittelt werden Veränderungen der Schadenaufwendungen und Kosten. Zugrunde gelegt werden die bisherige Schaden- und Kostenentwicklung sowie die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
Kann sich mein Nachlass durch die Neukalkulation verändern?
Nein. Ihnen gewährte Nachlässe dürfen bei der Neukalkulation nicht verändert werden.
Darf der Gewinnansatz bei der Neukalkulation erhöht werden?
Nein. Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden.
Was passiert, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Reichen unternehmenseigene Daten als Grundlage nicht aus, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.