In der Privathaftpflichtversicherung der Allianz im Tarif Premium erfolgt eine Beitragsanpassung zu Beginn der Versicherungsperiode, die auf die Feststellung folgt. Bei einer niedrigeren Neukalkulation wird der Beitrag gesenkt, bei einer höheren kann er erhöht werden.
Regelungen zum Zeitpunkt der Anpassung:
- Wir können die Anpassung zu Beginn der Versicherungsperiode vornehmen, die auf die Feststellung folgt.
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, sind wir verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken.
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, können wir den Beitrag erhöhen.
Was bedeutet das konkret?
Eine Änderung des Beitrags greift immer erst mit der nächsten Versicherungsperiode nach der Feststellung. Fällt die neue Berechnung günstiger aus, wird der Beitrag gesenkt. Fällt sie höher aus, kann der Beitrag angehoben werden.
Häufige Fragen
Wann wird eine Beitragsanpassung wirksam?
Die Anpassung kann zu Beginn der Versicherungsperiode vorgenommen werden, die auf die Feststellung folgt.
Was passiert bei einer niedrigeren Neukalkulation?
Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, ist die Allianz verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken.
Kann der Beitrag auch erhöht werden?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, kann der Beitrag erhöht werden.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen?
Die Regelungen gelten für den Tarif Premium der Privathaftpflichtversicherung der Allianz.