Die Privathaftpflichtversicherung der Allianz im Tarif Basis schützt neben Ihnen auch weitere Personen: Au-pairs und vorübergehend in den Haushalt eingegliederte Personen, im Haushalt beschäftigte oder gefälligkeitshalber tätige Personen sowie Notfallhelfer:innen. Erfahren Sie, wer genau mitversichert ist und welche Ausschlüsse gelten.
Mitversichert sind immer auch die nachfolgend genannten Personen:
Au-pairs und andere vorübergehend in Ihren Haushalt eingegliederte Personen:
Mitversichert sind Personen, die bis zu einem Zeitraum von einem Jahr bei Ihnen leben und in Ihren Haushalt eingegliedert sind. Dies sind insbesondere:
- Au-pairs
- Austauschschüler:innen
Es besteht kein Versicherungsschutz, soweit eine anderweitige Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist (Subsidiarität).
In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen:
Mitversichert sind Personen, die in Ihrem Haushalt angestellt oder beschäftigt sind, während der Ausübung ihrer Tätigkeit für Sie.
Beispiel: Ihre angestellte Haushaltshilfe oder Ihre Kinderbetreuerin ist mitversichert.
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Mitversichert sind auch Personen, die gefälligkeitshalber in Ihrem Haushalt Dienste für Sie übernehmen.
Beispiel: Der Nachbar, der während Ihres Urlaubs Ihr Haus betreut, ist mitversichert.
Notfallhelfer:in:
Mitversichert sind Personen, die Ihnen oder mitversicherten Personen bei Notfällen Hilfe leisten. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die der helfenden Person durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen entstanden sind.
Beispiel: Beim Versuch, Ihnen nach einem Skiunfall zu helfen, schädigt der Helfer einen anderen Skifahrer.
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Nicht mitversichert sind berufliche oder ehrenamtliche Helfer:innen, zum Beispiel Rettungssanitäter:innen oder Feuerwehrleute.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur Sie selbst, sondern auch bestimmte Personen in Ihrem Umfeld. Dazu zählen vorübergehend in Ihren Haushalt eingegliederte Personen wie Au-pairs, Personen, die für Sie im Haushalt tätig sind, sowie Menschen, die Ihnen in einer Notlage helfen. In einigen Fällen gelten jedoch Einschränkungen, etwa wenn eine andere Versicherung zuständig ist oder es sich um einen Arbeitsunfall handelt.
Häufige Fragen
Ist mein Au-pair mitversichert?
Ja. Mitversichert sind Personen, die bis zu einem Zeitraum von einem Jahr bei Ihnen leben und in Ihren Haushalt eingegliedert sind, insbesondere Au-pairs und Austauschschüler:innen. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz, soweit eine anderweitige Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist (Subsidiarität).
Ist meine Haushaltshilfe mitversichert?
Ja. Personen, die in Ihrem Haushalt angestellt oder beschäftigt sind, sind während der Ausübung ihrer Tätigkeit für Sie mitversichert. Ausgeschlossen sind jedoch Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Ist ein Nachbar mitversichert, der gefälligkeitshalber hilft?
Ja. Mitversichert sind auch Personen, die gefälligkeitshalber in Ihrem Haushalt Dienste für Sie übernehmen. Ein Beispiel ist der Nachbar, der während Ihres Urlaubs Ihr Haus betreut.
Sind Notfallhelfer mitversichert?
Mitversichert sind Personen, die Ihnen oder mitversicherten Personen bei Notfällen Hilfe leisten. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die der helfenden Person durch die freiwillige Hilfeleistung entstanden sind. Nicht mitversichert sind berufliche oder ehrenamtliche Helfer:innen, zum Beispiel Rettungssanitäter:innen oder Feuerwehrleute.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025