In der Privathaftpflichtversicherung im Tarif Basis der Allianz werden die Beiträge bestehender Verträge einmal im Kalenderjahr überprüft und neu kalkuliert. Grundlage sind die Entwicklung von Schadenaufwendungen und Kosten sowie klare versicherungsmathematische Grundsätze – hier erfahren Sie, wie diese Ermittlung im Detail abläuft.
Überprüfung der Beiträge:
Bei der Beitragsanpassung überprüfen wir einmal im Kalenderjahr die Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation). Für die Neukalkulation ermitteln wir Veränderungen unserer Schadenaufwendungen und Kosten.
Grundlagen der Neukalkulation:
- Neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung wird auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation zugrunde gelegt.
- Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
- Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden.
- Ihnen gewährte Nachlässe dürfen bei der Neukalkulation nicht verändert werden.
- Für die Neukalkulation werden Privat-Haftpflichtversicherungen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammengefasst.
Wenn eigene Daten nicht ausreichen:
Für den Fall, dass unternehmenseigene Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Was bedeutet das konkret?
Einmal im Jahr wird geprüft, ob die Beiträge bestehender Verträge noch zu den tatsächlichen und erwarteten Schäden und Kosten passen. Die Berechnung folgt festen fachlichen Regeln: Der Gewinnanteil wird dabei nicht angehoben, bereits gewährte Nachlässe bleiben unverändert. Reichen die eigenen Zahlen nicht aus, werden zusätzlich Branchendaten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft herangezogen.
Häufige Fragen
Wie oft werden die Beiträge überprüft?
Die Beiträge bestehender Verträge werden einmal im Kalenderjahr überprüft (Neukalkulation).
Welche Faktoren fließen in die Neukalkulation ein?
Berücksichtigt werden Veränderungen der Schadenaufwendungen und Kosten. Neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung wird auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation zugrunde gelegt.
Kann der Gewinnansatz bei der Neukalkulation erhöht werden?
Nein. Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden. Auch bereits gewährte Nachlässe dürfen nicht verändert werden.
Was passiert, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Reichen unternehmenseigene Daten nicht als Grundlage aus, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Neukalkulation?
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Verträge mit gleichartigem Risikoverlauf werden dabei zusammengefasst.