In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Premium der Allianz gilt der Schutz für Sie als privaten Tierhalter – und zugleich für mitversicherte Personen wie einen Dritten, der Ihr Tier hütet. Wer welche Rolle hat und wer Leistungen geltend machen kann, erfahren Sie hier.
Der Schutz der Tierhalter-Haftpflichtversicherung (nachfolgend als „Tierhalter-Haftpflicht“ bezeichnet) gilt für Sie als unseren Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin als privater Tierhalter bzw. als private Tierhalterin.
Von Ihrer Tierhalter-Haftpflicht profitieren aber auch andere Personen (Mitversicherte), zum Beispiel:
- wenn ein Dritter Ihr Tier hütet.
Die Versicherungsleistung können aber nur Sie geltend machen.
Was bedeutet das konkret?
Sie als versicherte Person stehen im Mittelpunkt des Vertrags: Der Schutz gilt für Sie als privaten Tierhalter. Betreut jemand anderes zeitweise Ihr Tier, ist auch diese Person mitversichert. Ansprüche gegenüber dem Versicherer stellen können jedoch ausschließlich Sie selbst.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Schutz der Tierhalter-Haftpflicht?
Der Schutz gilt für Sie als Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin in Ihrer Rolle als privater Tierhalter bzw. private Tierhalterin.
Sind auch andere Personen mitversichert?
Ja. Von Ihrer Tierhalter-Haftpflicht profitieren auch andere Personen als Mitversicherte, zum Beispiel wenn ein Dritter Ihr Tier hütet.
Wer kann die Versicherungsleistung geltend machen?
Die Versicherungsleistung können nur Sie als Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin geltend machen.