In der Privathaftpflichtversicherung Komfort der Allianz überprüft der Versicherer einmal pro Kalenderjahr die Beiträge bestehender Verträge. Bei dieser Neukalkulation fließen Veränderungen der Schadenaufwendungen und Kosten sowie die voraussichtliche Entwicklung ein – nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Überprüfung der Beiträge:
Bei der Beitragsanpassung überprüfen wir einmal im Kalenderjahr die Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation).
Grundlagen der Neukalkulation:
- Für die Neukalkulation ermitteln wir Veränderungen unserer Schadenaufwendungen und Kosten.
- Neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung wird auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation zugrunde gelegt.
- Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
- Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden.
- Ihnen gewährte Nachlässe dürfen bei der Neukalkulation nicht verändert werden.
Zusammenfassung gleichartiger Verträge:
Für die Neukalkulation werden Privat-Haftpflichtversicherungen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammengefasst.
Ergänzende Datengrundlage:
Für den Fall, dass unternehmenseigene Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Was bedeutet das konkret?
Einmal im Jahr wird geprüft, ob die Beiträge bestehender Verträge noch passen. Dabei schaut der Versicherer, wie sich Schäden und Kosten entwickelt haben und voraussichtlich entwickeln werden. Die Berechnung folgt festen fachlichen Regeln, und ähnliche Verträge werden dafür gemeinsam betrachtet. Reichen die eigenen Zahlen nicht aus, werden zusätzlich Branchendaten genutzt.
Häufige Fragen
Wie oft werden die Beiträge überprüft?
Die Beiträge bestehender Verträge werden einmal im Kalenderjahr überprüft (Neukalkulation).
Welche Faktoren fließen in die Neukalkulation ein?
Ermittelt werden Veränderungen der Schadenaufwendungen und Kosten. Zugrunde gelegt werden die bisherige Schaden- und Kostenentwicklung sowie die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
Darf der Gewinnansatz bei der Neukalkulation erhöht werden?
Nein. Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden. Außerdem dürfen gewährte Nachlässe nicht verändert werden.
Was passiert, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Reichen unternehmenseigene Daten nicht aus, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Welche Verträge werden für die Neukalkulation zusammengefasst?
Zusammengefasst werden Privat-Haftpflichtversicherungen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen.