Wer die Allianz in der Jagd-Haftpflicht Komfort nach einem Versicherungsfall arglistig über Tatsachen täuscht, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, verliert den Anspruch auf Leistung. Das gilt auch bereits für den bloßen Versuch einer solchen Täuschung.
Bestimmungen bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, gilt:
- Es besteht keine Pflicht zu leisten.
- Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Was passiert, wenn sich bei mir etwas ändert?
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schadenfall müssen Ihre Angaben gegenüber dem Versicherer wahrheitsgemäß sein. Wer bewusst falsche Angaben zu wichtigen Punkten macht, die den Grund oder die Höhe der Entschädigung betreffen, kann seinen Leistungsanspruch verlieren. Diese Folge tritt bereits ein, wenn eine solche Täuschung nur versucht wird.
Häufige Fragen
Was passiert bei arglistiger Täuschung im Schadenfall?
Täuschen Sie den Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, besteht keine Pflicht zu leisten.
Gilt das auch für den bloßen Versuch einer Täuschung?
Ja. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen arglistigen Täuschung.
Auf welche Angaben bezieht sich die Regelung?
Sie bezieht sich auf Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung bedeutend sind.
Ab wann greift diese Regelung?
Sie greift bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls.