Wer in der Allianz Privathaftpflichtversicherung im Tarif Komfort als Versicherungsnehmer gilt, klärt diese Übersicht: Der Schutz gilt für Sie persönlich, während mitversicherte Personen im gemeinsamen Haushalt ebenfalls profitieren – die Versicherungsleistung geltend machen können jedoch ausschließlich Sie.
Der Schutz der Privat-Haftpflichtversicherung (nachfolgend als "Privat-Haftpflicht" bezeichnet) gilt für Sie als unseren Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin.
Von Ihrer Privat-Haftpflicht profitieren aber auch andere Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben (Mitversicherte).
Die Versicherungsleistung können aber nur Sie geltend machen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Sie selbst sind die Person, auf die der Vertrag läuft. Menschen, die mit Ihnen zusammenleben, können vom Versicherungsschutz mit erfasst sein. Wenn es aber darum geht, eine Leistung aus dem Vertrag einzufordern, ist das allein Ihnen als Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin vorbehalten.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Schutz der Privat-Haftpflicht?
Der Schutz gilt für Sie als Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin.
Sind weitere Personen mitversichert?
Ja, von Ihrer Privat-Haftpflicht profitieren auch andere Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben (Mitversicherte).
Wer kann die Versicherungsleistung geltend machen?
Die Versicherungsleistung können nur Sie geltend machen.
In welchem Tarif gelten diese Bestimmungen?
Diese Bestimmungen gelten im Tarif Komfort der Privathaftpflichtversicherung der Allianz.