In der Privathaftpflichtversicherung Komfort der Allianz müssen Versicherte besonders gefahrdrohende Umstände auf Verlangen innerhalb angemessener Frist beseitigen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert eine Kündigung oder den ganzen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) und deren Rechtsfolgen
Was müssen Sie genau beachten?
Beseitigung gefahrdrohender Umstände:
Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist beseitigen.
Beispiel: Am Eingang zu Ihrem Haus war kein Treppengeländer installiert, weshalb eine Person stürzte. Wir werden den Schaden regulieren und Sie daraufhin bitten, zur Vermeidung weiterer Schäden ein Geländer anzubringen.
Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung dieser gefahrdrohenden Umstände unter Abwägung unserer beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
Welche Folgen kann die Nichtbeseitigung für Sie haben?
Beseitigen Sie gefahrdrohende Umstände nicht, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- (1) Wir sind berechtigt zu kündigen.
- (2) Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Als versicherte Person sollten Sie erkennbare Gefahrenquellen beseitigen, wenn die Allianz Sie dazu auffordert. Damit sollen weitere Schäden vermieden werden. Ist eine solche Beseitigung für Sie im Verhältnis zu beiden Interessen unzumutbar, entfällt diese Pflicht. Reagieren Sie jedoch nicht, kann das Auswirkungen auf Ihren Vertrag und Ihren Versicherungsschutz haben.
Häufige Fragen
Welche Pflicht habe ich vor dem Schadenfall?
Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie auf Verlangen der Allianz innerhalb angemessener Frist beseitigen.
Gibt es Ausnahmen von dieser Pflicht?
Ja. Die Pflicht gilt nicht, soweit die Beseitigung der gefahrdrohenden Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
Was passiert, wenn ich gefahrdrohende Umstände nicht beseitige?
Unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 ist die Allianz berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Können Sie ein Beispiel für einen gefahrdrohenden Umstand nennen?
Fehlt am Eingang zu Ihrem Haus ein Treppengeländer und stürzt deshalb eine Person, reguliert die Allianz den Schaden und bittet Sie, zur Vermeidung weiterer Schäden ein Geländer anzubringen.