In der Privathaftpflichtversicherung Komfort der Allianz entfällt die Leistungspflicht vollständig, wenn Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen täuschen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind. Das Gleiche gilt bereits für den Versuch einer solchen Täuschung.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, gilt:
- Es besteht keine Pflicht zu leisten.
- Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Was passiert, wenn sich bei mir etwas ändert?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie im Schadenfall bewusst falsche Angaben machen, um den Anspruch dem Grunde oder der Höhe nach zu beeinflussen, verlieren Sie den Anspruch auf eine Leistung. Dabei reicht es bereits aus, dass Sie eine solche Täuschung versucht haben – ein tatsächlicher Erfolg ist dafür nicht erforderlich.
Häufige Fragen
Was passiert bei arglistiger Täuschung im Schadenfall?
Täuschen Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, besteht keine Pflicht zu leisten.
Gilt das auch für den bloßen Versuch einer Täuschung?
Ja. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Welche Angaben sind betroffen?
Betroffen sind Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind.
Für welchen Tarif gilt diese Bestimmung?
Diese Bestimmung gilt im Tarif Komfort der Privathaftpflichtversicherung der Allianz.