Wer die Allianz in der Jagd-Haftpflicht Smart nach einem Versicherungsfall arglistig über Grund oder Höhe der Entschädigung täuscht, verliert seinen Leistungsanspruch – und das gilt bereits für den bloßen Versuch einer solchen Täuschung.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, gilt:
- Es besteht keine Pflicht zu leisten.
- Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Was passiert, wenn sich bei mir etwas ändert?
Was bedeutet das konkret?
Wer im Schadenfall bewusst falsche Angaben macht, um eine höhere oder unberechtigte Entschädigung zu erhalten, riskiert, dass die Leistung vollständig entfällt. Das gilt nicht nur für eine erfolgreiche Täuschung, sondern schon für den Versuch. Ehrliche und korrekte Angaben sind daher entscheidend, um den Versicherungsschutz zu erhalten.
Häufige Fragen
Was passiert bei arglistiger Täuschung im Schadenfall?
Täuschen Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, besteht keine Pflicht zu leisten.
Gilt der Leistungsausschluss auch für den Versuch einer Täuschung?
Ja. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Auf welche Tatsachen bezieht sich die arglistige Täuschung?
Auf Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind.
In welchem Tarif gilt diese Bestimmung?
Diese Bestimmung gilt im Tarif Jagd-Haftpflicht Smart der Haftpflichtversicherung der Allianz.