Wer im Tarif Jagd-Haftpflicht Komfort der Allianz Haftpflichtversicherung mitversichert ist, muss dieselben Bestimmungen beachten wie der Versicherungsnehmer. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind beide Seiten verantwortlich, während die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag allein dem Versicherungsnehmer zusteht.
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auch auf mitversicherte Personen anzuwenden.
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind verantwortlich:
- Sie als Versicherungsnehmer
- die mitversicherten Personen
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich Ihnen zu.
- Was ist versichert und was nicht?
Was bedeutet das konkret?
Mitversicherte Personen genießen denselben Versicherungsschutz wie Sie und müssen sich an dieselben Regeln halten. Sowohl Sie als auch die mitversicherten Personen sind dafür verantwortlich, die vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten) einzuhalten. Entscheidungen und Rechte aus dem Vertrag dürfen jedoch nur Sie als Versicherungsnehmer wahrnehmen.
Häufige Fragen
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Ja. Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auch auf mitversicherte Personen anzuwenden.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen sind für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Dürfen mitversicherte Personen die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Nein. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu.