In der Jagd-Haftpflicht Komfort der Allianz-Haftpflichtversicherung ist die Entschädigung bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Erfahren Sie, wie Kosten angerechnet werden, wann mehrere Schäden als ein Versicherungsfall gelten, was eine Selbstbeteiligung bedeutet und welche Folgen Ihr Verhalten für die Leistung haben kann.
Für unsere Leistungen gelten folgende Leistungsgrenzen:
Versicherungssumme:
- Die von uns zu leistende Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
- Übersteigen die berechtigten Schadenersatzansprüche die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Aufwendungen für Kosten:
- Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Begrenzung bei mehreren Versicherungsfällen in einem Versicherungsjahr:
- Es kann vereinbart werden, dass wir die Versicherungsleistung auf ein Mehrfaches der vereinbarten Versicherungssumme begrenzen. Informationen dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
- Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn diese (1) auf derselben Ursache oder (2) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen.
- Der Versicherungsfall gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten.
Selbstbeteiligung:
- Wenn besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung (Selbstbeteiligung).
Mehraufwand aufgrund Ihres Verhaltens:
- Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten scheitert, müssen wir für den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht aufkommen.
Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungsgrenzen legen fest, wie viel die Versicherung im Schadenfall höchstens zahlt. Die vereinbarte Versicherungssumme ist die Obergrenze pro Versicherungsfall – auch wenn mehrere Personen mitversichert sind. Reichen bestimmte Kosten, wie eine Selbstbeteiligung oder eine jährliche Höchstgrenze, hinzu, hängt das von Ihrer individuellen Vereinbarung im Versicherungsschein ab. Es lohnt sich also, den eigenen Versicherungsschein zu prüfen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung maximal?
Die Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Werden Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet?
Nein. Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Wann gelten mehrere Versicherungsfälle als ein Versicherungsfall?
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen. Der Versicherungsfall gilt dann als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten.
Was passiert bei einer Selbstbeteiligung?
Wenn besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung.
Was gilt bei Mehraufwand durch mein Verhalten?
Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten scheitert, müssen wir für den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht aufkommen.