Die Allianz legt in der Jagd-Haftpflicht Komfort fest, dass besonders gefahrdrohende Umstände auf Verlangen innerhalb angemessener Frist beseitigt werden müssen – etwa ein fehlendes Treppengeländer an der Jagdhütte. Wer diese Pflicht vor dem Schadenfall verletzt, riskiert Kündigung und ganz oder teilweise wegfallenden Versicherungsschutz.
Im Tarif Jagd-Haftpflicht Komfort der Haftpflichtversicherung der Allianz gelten vor Eintritt des Versicherungsfalls bestimmte Obliegenheiten (Pflichten).
Beseitigung gefahrdrohender Umstände:
- Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist beseitigen.
- Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung dieser gefahrdrohenden Umstände unter Abwägung unserer beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
Beispiel:
Am Eingang zu Ihrer Jagdhütte war kein Treppengeländer installiert, weshalb eine Person stürzte. Wir werden den Schaden regulieren und Sie daraufhin bitten, zur Vermeidung weiterer Schäden ein Geländer anzubringen.
Welche Folgen kann die Nichtbeseitigung für Sie haben?
Beseitigen Sie gefahrdrohende Umstände nicht, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Vor einem Schadenfall sind Sie gehalten, erkennbar gefährliche Zustände zu beheben, wenn der Versicherer Sie dazu auffordert und Ihnen dafür eine angemessene Frist einräumt. Kommen Sie dem nicht nach, obwohl es zumutbar wäre, kann das Auswirkungen auf den Vertrag und den Versicherungsschutz haben.
Häufige Fragen
Was muss ich vor einem Schadenfall beseitigen?
Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie auf Verlangen der Allianz innerhalb angemessener Frist beseitigen.
Gibt es Ausnahmen von dieser Pflicht?
Ja. Die Pflicht gilt nicht, soweit die Beseitigung der gefahrdrohenden Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
Können Sie mir ein Beispiel nennen?
Am Eingang der Jagdhütte fehlte ein Treppengeländer, weshalb eine Person stürzte. Der Schaden wird reguliert und Sie werden gebeten, zur Vermeidung weiterer Schäden ein Geländer anzubringen.
Welche Folgen hat es, wenn ich gefahrdrohende Umstände nicht beseitige?
Unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 ist die Allianz berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.