Verstirbt der Versicherungsnehmer der Jagd-Haftpflicht Komfort der Allianz, läuft der Versicherungsschutz für die Erbinnen und Erben bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode weiter – ausgenommen sind Tätigkeiten, für die gesetzlich ein Jagdschein vorgeschrieben ist.
Für Ihre Erb:innen besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle Ihres Todes bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode fort. Ausgenommen sind Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wie und wann passen wir den Beitrag an?
Was bedeutet das konkret?
Stirbt die versicherte Person, endet der Vertrag nicht sofort. Die Erbinnen und Erben bleiben zunächst weiter abgesichert, und zwar bis zum Ablauf der gerade laufenden Versicherungsperiode. Nicht mehr mitversichert sind allerdings Tätigkeiten, für die man gesetzlich einen Jagdschein besitzen muss.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vertrag, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz besteht für die Erb:innen bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode fort.
Wie lange gilt der Schutz für die Erb:innen?
Der Versicherungsschutz gilt bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Sind alle Tätigkeiten weiter mitversichert?
Nein. Ausgenommen sind Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wer profitiert nach dem Tod von der Fortsetzung des Vertrags?
Die Erb:innen des verstorbenen Versicherungsnehmers.