Bei der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Premium der Allianz entfällt die Leistungspflicht, wenn nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über den Grund oder die Höhe der Entschädigung getäuscht wird – das gilt auch für den bloßen Versuch. Ebenso wichtig: Wie sich veränderte Lebensumstände, neue Risiken und die Vorsorgeversicherung auf Ihren Schutz auswirken.
Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, entfällt unsere Pflicht zu leisten. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Was passiert, wenn sich bei mir etwas ändert?
Im Laufe der Zeit können sich Lebensumstände verändern. Dadurch verändern sich Risiken oder entstehen neu.
Qualitative und quantitative Risikoänderungen sind im Rahmen dieses Vertrages mitversichert (Erhöhung und Erweiterung).
Beispiel: Sie erwerben einen weiteren Hund.
Kommt ein bisher nicht versichertes Risiko hinzu, gewähren wir bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, mindestens jedoch sechs Monate lang, Versicherungsschutz (Vorsorgeversicherung).
Beispiel: Sie haben ein Pferd versichert und schaffen sich zusätzlich einen Hund an.
Nicht unter die Regelungen zu Erhöhung und Erweiterung sowie Vorsorge fallen Risiken, für die eine Versicherungspflicht besteht. Dazu gehört zum Beispiel die Jagd.
Sie sind nach unserer Aufforderung verpflichtet, diese Veränderungen innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Wie und wann passen wir den Beitrag an?
Was bedeutet das konkret?
Wer im Schadenfall vorsätzlich falsche Angaben macht, um mehr oder überhaupt eine Leistung zu erhalten, verliert den Anspruch – bereits der Versuch reicht dafür aus. Ändert sich hingegen Ihre Lebenssituation, etwa durch ein weiteres Tier, bleibt der Schutz zunächst bestehen. Neue Risiken sollten Sie jedoch nach Aufforderung fristgerecht melden, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Häufige Fragen
Was passiert bei arglistiger Täuschung im Schadenfall?
Täuschen Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, entfällt die Pflicht zu leisten. Das Gleiche gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Sind neue Risiken durch veränderte Lebensumstände mitversichert?
Ja. Qualitative und quantitative Risikoänderungen sind im Rahmen dieses Vertrages mitversichert (Erhöhung und Erweiterung).
Wie lange gilt der Schutz für ein neu hinzukommendes Risiko?
Kommt ein bisher nicht versichertes Risiko hinzu, besteht Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, mindestens jedoch sechs Monate lang (Vorsorgeversicherung).
Muss ich Veränderungen melden?
Ja. Nach Aufforderung sind Sie verpflichtet, Veränderungen innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Gilt die Vorsorge auch für versicherungspflichtige Risiken?
Nein. Risiken, für die eine Versicherungspflicht besteht – zum Beispiel die Jagd –, fallen nicht unter die Regelungen zu Erhöhung und Erweiterung sowie Vorsorge.