In der Privathaftpflichtversicherung Komfort der Allianz sind Risikoänderungen automatisch und sofort mitversichert, ohne dass Sie etwas tun müssen. Für bestimmte neu entstehende Risiken – etwa Familiengründung, Immobilienerwerb oder die Anschaffung eines Hundes – greift zudem eine Vorsorgeversicherung mit klaren Anzeigepflichten.
Im Laufe der Zeit können sich Lebensumstände verändern. Dadurch verändern sich Risiken oder entstehen neu.
Qualitative und quantitative Risikoänderungen sind im Rahmen dieses Vertrages automatisch und sofort mitversichert (Erhöhung und Erweiterung). Sie müssen nichts weiter tun.
Beispiel: Sie besitzen eine Katze und erwerben nun zusätzlich noch eine Zweite.
Vorsorgeversicherung – Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, mindestens jedoch sechs Monate lang, bei folgenden neu entstehenden Risiken:
- (1) Gründung einer Familie
- (2) Anschaffung eines Hundes oder eines Pferdes
- (3) Anschaffung eines Öltanks
- (4) Erwerb einer Immobilie (auch durch Erbschaft oder Schenkung)
- (5) Vermietung einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses
- (6) Aufnahme einer Tätigkeit als Beamt:in oder als Angestellte:r im öffentlichen Dienst
Sie sind nach unserer Aufforderung verpflichtet, diese neuen Risiken innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Nicht unter die Regelungen zu Erhöhung und Erweiterung sowie Vorsorge fallen Risiken, für die eine Versicherungspflicht besteht. Dazu gehört zum Beispiel die Anschaffung eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich Ihr Leben verändert und dadurch neue oder größere Risiken entstehen, sind diese im Tarif Komfort in vielen Fällen ohne Ihr Zutun sofort mitversichert. Für einige besondere Ereignisse besteht zunächst befristeter Schutz über die Vorsorgeversicherung – hier sollten Sie das neue Risiko nach Aufforderung fristgerecht melden, damit der Schutz erhalten bleibt. Risiken mit gesetzlicher Versicherungspflicht sind davon ausgenommen.
Häufige Fragen
Muss ich eine Risikoerhöhung selbst melden?
Qualitative und quantitative Risikoänderungen (Erhöhung und Erweiterung) sind automatisch und sofort mitversichert. Sie müssen nichts weiter tun.
Wie lange gilt der Schutz über die Vorsorgeversicherung?
Bei den genannten neu entstehenden Risiken gewähren wir Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, mindestens jedoch sechs Monate lang.
Welche neuen Risiken fallen unter die Vorsorgeversicherung?
Dazu zählen die Gründung einer Familie, die Anschaffung eines Hundes oder eines Pferdes, die Anschaffung eines Öltanks, der Erwerb einer Immobilie (auch durch Erbschaft oder Schenkung), die Vermietung einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses sowie die Aufnahme einer Tätigkeit als Beamt:in oder als Angestellte:r im öffentlichen Dienst.
Was passiert, wenn ich ein neues Risiko nicht melde?
Sie sind nach unserer Aufforderung verpflichtet, neue Risiken innerhalb eines Monats anzuzeigen. Melden Sie die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Gelten die Regelungen auch für versicherungspflichtige Risiken?
Nein. Nicht unter die Regelungen zu Erhöhung und Erweiterung sowie Vorsorge fallen Risiken, für die eine Versicherungspflicht besteht, zum Beispiel die Anschaffung eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs.