Wer die Jagd-Haftpflicht Smart der Allianz abschließt, sichert seine Erbinnen und Erben ab: Stirbt der Versicherungsnehmer, läuft der Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode weiter. Ausgenommen bleiben nur Tätigkeiten, für die ein Jagdschein gesetzlich vorgeschrieben ist.
Fortführung der Jagd-Haftpflichtversicherung nach dem Ableben des Versicherungsnehmers:
- Für Ihre Erb:innen besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle Ihres Todes bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode fort.
- Ausgenommen sind Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wie und wann passen wir den Beitrag an?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die versicherte Person, endet der Schutz nicht sofort. Die Erbinnen und Erben sind zunächst weiter abgesichert – und zwar bis zum Ablauf der gerade laufenden Versicherungsperiode. Ausgenommen von diesem Fortbestand sind allerdings alle Tätigkeiten, die ohne einen gesetzlich vorgeschriebenen Jagdschein nicht ausgeübt werden dürfen.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Jagd-Haftpflichtversicherung, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz besteht für Ihre Erb:innen bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode fort.
Wie lange sind die Erbinnen und Erben nach dem Todesfall geschützt?
Der Versicherungsschutz gilt bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Gilt der fortbestehende Schutz für alle Tätigkeiten?
Nein. Ausgenommen sind Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines gesetzlich vorgeschrieben ist.
In welchem Tarif gelten diese Bestimmungen?
Diese Bestimmungen gelten im Tarif Jagd-Haftpflicht Smart der Allianz-Haftpflichtversicherung.