Bei der Jagd-Haftpflicht Smart der Allianz haben Sie nach einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht: Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Erfahren Sie, welche Fristen gelten und wann die Kündigung wirksam wird.
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen. Wir werden Sie in der Mitteilung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Beginn und Wahrung der Kündigungsfrist:
- Die Monatsfrist für Ihre Kündigung beginnt zu laufen, wenn Ihnen die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist.
- Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Wirksamwerden der Kündigung:
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungsteuer ergibt sich für Sie kein Kündigungsrecht.
- Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag?
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Allianz Ihren Beitrag im Rahmen einer Neukalkulation erhöht, müssen Sie darüber rechtzeitig informiert werden. Ab dem Zugang dieser Mitteilung haben Sie einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen, falls Sie die Erhöhung nicht akzeptieren möchten. Wird der Beitrag lediglich wegen einer höheren Versicherungsteuer teurer, besteht dieses Sonderkündigungsrecht nicht.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, nach einer Beitragserhöhung zu kündigen?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?
Die Monatsfrist beginnt, sobald Ihnen die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
Kann ich auch bei einer Erhöhung der Versicherungsteuer kündigen?
Nein. Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungsteuer ergibt sich für Sie kein Kündigungsrecht.
Werde ich über mein Kündigungsrecht informiert?
Ja. Die Allianz weist Sie in der Mitteilung auf Ihr Kündigungsrecht hin. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.