In der Jagd-Haftpflicht Komfort der Allianz Haftpflichtversicherung gilt der Versicherungsschutz der Jagd-Haftpflicht für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer – hier erfahren Sie, wer damit konkret als versicherte Person gemeint ist.
Für Versicherungsnehmer gelten folgende Bestimmungen:
Der Schutz der Jagd-Haftpflichtversicherung (nachfolgend als „Jagd-Haftpflicht“ bezeichnet) gilt für Sie als unseren Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin.
Was bedeutet das konkret?
Als Lesehilfe: Die Jagd-Haftpflicht schützt Sie persönlich – nämlich diejenige Person, die den Vertrag abgeschlossen hat. Sie sind damit die versicherte Person, für die der Schutz dieses Tarifs greift.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Schutz der Jagd-Haftpflicht?
Der Schutz der Jagd-Haftpflichtversicherung gilt für Sie als Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin.
Wie wird die Jagd-Haftpflichtversicherung im Tarif bezeichnet?
Sie wird nachfolgend als „Jagd-Haftpflicht“ bezeichnet.
In welchem Tarif gelten diese Bestimmungen?
Die Bestimmungen gelten im Tarif Jagd-Haftpflicht Komfort der Allianz Haftpflichtversicherung.