In der Jagd-Haftpflicht Komfort der Allianz Haftpflichtversicherung sind Sie gegen Ansprüche Dritter geschützt – Ansprüche zwischen Versicherten und innerhalb der häuslichen Gemeinschaft sind dagegen ausgeschlossen. Wann bei Personenschäden dennoch Versicherungsschutz für Regressansprüche besteht, lesen Sie hier.
Mit Ihrer Jagd-Haftpflicht versichern Sie sich gegen Ansprüche Dritter. Nicht versichert sind daher:
- Ansprüche gegen Sie von mitversicherten Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
- Ihre eigenen Ansprüche gegen mitversicherte Personen
- Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander
Versicherungsschutz besteht jedoch bei Personenschäden für Regressansprüche aufgrund eines gesetzlichen Forderungsübergangs, sofern Schädiger bzw. Schädigerin und geschädigte Person nicht als Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Jagd-Haftpflicht ist dafür da, wenn Sie einer außenstehenden Person einen Schaden zufügen. Streitigkeiten oder Ansprüche innerhalb des versicherten Kreises – etwa zwischen Personen, die zusammen in einem Haushalt leben – deckt sie grundsätzlich nicht ab. Eine Ausnahme gibt es bei Personenschäden, wenn ein gesetzlicher Kostenträger seine Leistungen zurückfordert und dabei kein zusammenlebender Familienbezug besteht.
Häufige Fragen
Wogegen schützt mich die Jagd-Haftpflicht Komfort?
Sie versichern sich damit gegen Ansprüche Dritter.
Sind Ansprüche zwischen mitversicherten Personen abgedeckt?
Nein. Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander sind nicht versichert. Ebenso ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie von mitversicherten Personen in häuslicher Gemeinschaft sowie Ihre eigenen Ansprüche gegen mitversicherte Personen.
Gibt es Ausnahmen vom Ausschluss?
Ja. Bei Personenschäden besteht Versicherungsschutz für Regressansprüche aufgrund eines gesetzlichen Forderungsübergangs, sofern Schädiger bzw. Schädigerin und geschädigte Person nicht als Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben.
Sind meine eigenen Ansprüche gegen mitversicherte Personen versichert?
Nein, Ihre eigenen Ansprüche gegen mitversicherte Personen sind nicht versichert.