In der Privathaftpflichtversicherung der Allianz im Tarif Komfort gelten die für Sie bestimmten Regelungen auch für mitversicherte Personen. Wer für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich ist und wem die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag zusteht, erfahren Sie hier kompakt zusammengefasst.
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auch auf mitversicherte Personen anzuwenden.
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind verantwortlich:
- Sie als Versicherungsnehmer:in
- die mitversicherten Personen
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich Ihnen zu.
- Was ist versichert und was nicht?
Was bedeutet das konkret?
Die Regeln des Vertrags gelten nicht nur für Sie, sondern auch für die mitversicherten Personen. Sowohl Sie als auch diese Personen müssen die vereinbarten Pflichten (Obliegenheiten) einhalten. Die Rechte aus dem Vertrag können jedoch nur Sie selbst geltend machen.
Häufige Fragen
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Ja. Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auch auf mitversicherte Personen anzuwenden.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Sie als Versicherungsnehmer:in als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich Ihnen zu.
Können mitversicherte Personen selbst Ansprüche geltend machen?
Nein. Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer:in zu.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025