Die Allianz Privathaftpflichtversicherung im Tarif Komfort schützt Sie und mitversicherte Personen bei Haftpflichtansprüchen Dritter aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson – nicht jedoch aus beruflichen oder gewerblichen Gefahren. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Versicherungsschutz erfüllt sein müssen.
Die Privat-Haftpflicht bietet Schutz bei Haftpflichtansprüchen Dritter gegen Sie und die mitversicherten Personen.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens:
- (1) als Privatperson,
- (2) nicht jedoch aus den Gefahren eines Berufes oder Gewerbes.
Versicherungsschutz besteht, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- (1) Ein Dritter macht Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend.
- (2) Es handelt sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts.
- (3) Das Schadenereignis ist während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten (Versicherungsfall).
- (4) Folge des Schadenereignisses ist ein Personen-, Sach- oder sich daraus ergebender Vermögensschaden.
Das Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht im Tarif Komfort greift, wenn ein anderer Ihnen gegenüber Schadenersatz fordert, weil Sie ihm im Alltag als Privatperson einen Schaden zugefügt haben. Gemeint sind die üblichen Risiken des täglichen Lebens – nicht das, was aus einem Beruf oder Gewerbe entsteht. Damit der Schutz gilt, müssen die genannten Voraussetzungen zusammen erfüllt sein, etwa dass es sich um gesetzliche Ansprüche handelt und der Vorfall während der Vertragslaufzeit passiert ist.
Häufige Fragen
Was ist im Tarif Komfort versichert?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson, nicht jedoch aus den Gefahren eines Berufes oder Gewerbes.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Ein Dritter macht Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend, es handelt sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts, das Schadenereignis ist während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten und Folge ist ein Personen-, Sach- oder sich daraus ergebender Vermögensschaden. Alle diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Wer ist über die Privat-Haftpflicht geschützt?
Die Privat-Haftpflicht bietet Schutz bei Haftpflichtansprüchen Dritter gegen Sie und die mitversicherten Personen.
Was gilt als Schadenereignis?
Das Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.