Im Tarif Komfort der Privathaftpflichtversicherung der Allianz begrenzen die vereinbarten Versicherungssummen die Entschädigung je Versicherungsfall – auch bei mehreren versicherten Personen. Erfahren Sie, wie Kosten, mögliche Selbstbeteiligung, die Zusammenfassung mehrerer Versicherungsfälle und Mehraufwand durch Ihr Verhalten geregelt sind.
Für unsere Leistungen gelten folgende Leistungsgrenzen:
Versicherungssumme
Die von uns zu leistende Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Übersteigen die berechtigten Schadenersatzansprüche die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Aufwendungen für Kosten
Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Begrenzung bei mehreren Versicherungsfällen in einem Versicherungsjahr
Es kann vereinbart werden, dass wir die Versicherungsleistung auf ein Mehrfaches der vereinbarten Versicherungssumme begrenzen. Informationen dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn diese:
- (1) auf derselben Ursache oder
- (2) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen.
Der Versicherungsfall gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten.
Selbstbeteiligung
Wenn besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung (Selbstbeteiligung).
Mehraufwand aufgrund Ihres Verhaltens
Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten scheitert, müssen wir für den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht aufkommen.
- Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungsgrenzen legen fest, bis zu welcher Höhe und unter welchen Bedingungen die Allianz im Tarif Komfort zahlt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt, während Kosten für die Bearbeitung darauf nicht angerechnet werden. Zusätzlich können eine jährliche Begrenzung und eine Selbstbeteiligung vereinbart sein. Werden mehrere Fälle mit gemeinsamer Ursache zusammengefasst, gelten sie als ein Versicherungsfall. Die genauen Angaben stehen jeweils im Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Worauf ist die Entschädigung begrenzt?
Die von der Allianz zu leistende Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Werden Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet?
Nein. Die Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Wann gelten mehrere Versicherungsfälle als ein Versicherungsfall?
Wenn sie auf derselben Ursache beruhen oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang. Der Versicherungsfall gilt dann als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Wenn besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung.
Wer trägt Mehraufwand durch mein Verhalten?
Falls die von der Allianz verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten scheitert, muss der Versicherer für den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht aufkommen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025