Die Allianz überprüft in der Jagd-Haftpflichtversicherung des Tarifs Jagd-Haftpflicht Smart einmal im Kalenderjahr die Beiträge bestehender Verträge. Diese Neukalkulation berücksichtigt die Entwicklung von Schadenaufwendungen und Kosten – und folgt anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik.
Wann und wie oft geprüft wird:
Bei der Beitragsanpassung überprüfen wir einmal im Kalenderjahr die Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation).
Grundlagen der Neukalkulation:
- Für die Neukalkulation ermitteln wir Veränderungen unserer Schadenaufwendungen und Kosten.
- Zugrunde gelegt werden neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
- Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Was dabei nicht verändert werden darf:
- Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden.
- Ihnen gewährte Nachlässe dürfen bei der Neukalkulation nicht verändert werden.
Zusammenfassung gleichartiger Risiken:
Für die Neukalkulation werden Jagd-Haftpflichtversicherungen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammengefasst.
Zusätzliche Datengrundlage:
Für den Fall, dass unternehmenseigene Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Was bedeutet das konkret?
Einmal pro Jahr schaut der Versicherer, wie sich Schäden und Kosten entwickelt haben, und berechnet die Beiträge bestehender Verträge neu. Dabei werden ähnliche Jagd-Haftpflichtverträge gemeinsam betrachtet, und die Berechnung folgt festen fachlichen Regeln. Gewinnansatz und bereits gewährte Nachlässe bleiben dabei unangetastet.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Beitrag überprüft?
Die Beiträge bestehender Verträge werden einmal im Kalenderjahr überprüft (Neukalkulation).
Welche Faktoren fließen in die Neukalkulation ein?
Ermittelt werden Veränderungen der Schadenaufwendungen und Kosten. Zugrunde gelegt werden die bisherige Schaden- und Kostenentwicklung sowie die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
Kann der Gewinnansatz bei der Anpassung erhöht werden?
Nein. Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden. Auch gewährte Nachlässe dürfen nicht verändert werden.
Was passiert, wenn unternehmenseigene Daten nicht ausreichen?
Reichen unternehmenseigene Daten nicht aus, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Neukalkulation?
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Verträge mit gleichartigem Risikoverlauf werden dabei zusammengefasst.