In der Jagd-Haftpflicht Smart der Allianz Haftpflichtversicherung erfolgt eine Beitragsanpassung zu Beginn der Versicherungsperiode, die auf die Feststellung folgt – bei niedrigerem Beitrag verpflichtend nach unten, bei höherem Beitrag mit der Möglichkeit zur Erhöhung.
Zeitpunkt der Anpassung:
Wir können die Anpassung zu Beginn der Versicherungsperiode vornehmen, die auf die Feststellung folgt.
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, sind wir verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken.
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, können wir den Beitrag erhöhen.
Was bedeutet das konkret?
Eine Änderung des Beitrags greift jeweils mit dem Start der nächsten Versicherungsperiode nach der Feststellung. Fällt die Neukalkulation günstiger aus, wird der Beitrag gesenkt. Fällt sie höher aus, kann der Beitrag angehoben werden. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ab wann gilt eine Beitragsanpassung?
Die Anpassung kann zu Beginn der Versicherungsperiode vorgenommen werden, die auf die Feststellung folgt.
Wird der Beitrag gesenkt, wenn die Neukalkulation niedriger ausfällt?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, ist die Allianz verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken.
Kann der Beitrag auch erhöht werden?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, kann der Beitrag erhöht werden.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt im Tarif Jagd-Haftpflicht Smart der Allianz Haftpflichtversicherung.