Im Tarif Jagd-Haftpflicht Komfort der Allianz Haftpflichtversicherung sind qualitative und quantitative Risikoänderungen automatisch und sofort mitversichert. Für bestimmte neu entstehende Risiken – etwa die Anschaffung eines Hundes, Pferdes oder Öltanks – greift zudem eine Vorsorgeversicherung, wobei Anzeigefristen zu beachten sind.
Im Laufe der Zeit können sich Lebensumstände verändern. Dadurch verändern sich Risiken oder entstehen neu.
Automatischer Versicherungsschutz (Erhöhung und Erweiterung):
Qualitative und quantitative Risikoänderungen sind im Rahmen dieses Vertrages automatisch und sofort mitversichert (Erhöhung und Erweiterung). Sie müssen nichts weiter tun.
Beispiel: Sie besitzen eine Jagdwaffe und erwerben nun zusätzlich noch eine Zweite.
Vorsorgeversicherung für neu entstehende Risiken:
Bei folgenden neu entstehenden Risiken gewähren wir bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, mindestens jedoch sechs Monate lang, Versicherungsschutz (Vorsorgeversicherung):
- Anschaffung eines Hundes oder eines Pferdes
- Anschaffung eines Öltanks
- Erwerb einer Immobilie zu jagdlichen Zwecken (auch durch Erbschaft oder Schenkung)
- Aufnahme einer Tätigkeit als Beamt:in oder als Angestellte:r im öffentlichen Dienst
Anzeigepflicht:
Sie sind nach unserer Aufforderung verpflichtet, diese neuen Risiken innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Ausnahmen:
Nicht unter die Regelungen zu Erhöhung und Erweiterung sowie Vorsorge fallen Risiken, für die eine Versicherungspflicht besteht. Dazu gehört zum Beispiel die Anschaffung eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert und bestehende Risiken größer werden oder neue hinzukommen, sind diese in vielen Fällen sofort und ohne zusätzliches Zutun abgesichert. Für einige besonders genannte neue Risiken gilt ein zeitlich befristeter Vorsorgeschutz, den Sie nach Aufforderung anzeigen sollten, damit der Schutz erhalten bleibt. Für Risiken mit gesetzlicher Versicherungspflicht gelten diese Regelungen jedoch nicht.
Häufige Fragen
Muss ich eine zusätzliche Jagdwaffe extra melden?
Nein. Qualitative und quantitative Risikoänderungen wie der Erwerb einer zweiten Jagdwaffe sind automatisch und sofort mitversichert. Sie müssen nichts weiter tun.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz bei neu entstehenden Risiken?
Bei den genannten neu entstehenden Risiken gewähren wir bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, mindestens jedoch sechs Monate lang, Versicherungsschutz (Vorsorgeversicherung).
Welche neuen Risiken fallen unter die Vorsorgeversicherung?
Dazu gehören die Anschaffung eines Hundes oder Pferdes, die Anschaffung eines Öltanks, der Erwerb einer Immobilie zu jagdlichen Zwecken (auch durch Erbschaft oder Schenkung) sowie die Aufnahme einer Tätigkeit als Beamt:in oder als Angestellte:r im öffentlichen Dienst.
Was passiert, wenn ich ein neues Risiko nicht melde?
Sie sind nach unserer Aufforderung verpflichtet, neue Risiken innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Gelten diese Regelungen auch für versicherungspflichtige Risiken?
Nein. Risiken, für die eine Versicherungspflicht besteht, fallen nicht unter die Regelungen zu Erhöhung und Erweiterung sowie Vorsorge. Ein Beispiel ist die Anschaffung eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs.