Bei der Jagd-Haftpflicht Smart der Allianz ist die gesetzliche Haftpflicht von angestellten Aufsichts- und Leitungspersonen sowie aller weiteren im Jagdbetrieb beschäftigten Personen für dienstliche Verrichtungen mitversichert – erfahren Sie, welche Ansprüche dabei ausgeschlossen sind.
Mitversicherte Personen im versicherten Jagdbetrieb:
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die Sie zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Jagdbetriebes oder eines Teiles desselben angestellt haben, für Ansprüche, die gegen diese Personen aus Anlass dieser Verrichtungen für Sie erhoben werden.
- Mitversichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht sämtlicher übrigen im versicherten Jagdbetrieb beschäftigten Personen für Ansprüche, die gegen diese aus Anlass ihrer dienstlichen Verrichtungen für Sie erhoben werden.
Ausgeschlossene Ansprüche:
- Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
- Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für Sie selbst, sondern auch für Personen, die Sie zur Leitung oder Aufsicht Ihres Jagdbetriebes angestellt haben, sowie für alle weiteren dort beschäftigten Personen. Voraussetzung ist, dass die Ansprüche im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten für Sie entstehen. Für bestimmte Personenschäden – etwa Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten oder bestimmte Dienstunfälle – greift der Schutz jedoch nicht.
Häufige Fragen
Wer gilt als mitversicherte Person im Jagdbetrieb?
Mitversichert sind Personen, die Sie zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Jagdbetriebes oder eines Teiles davon angestellt haben, sowie sämtliche übrigen im versicherten Jagdbetrieb beschäftigten Personen.
Für welche Ansprüche gilt der Schutz der mitversicherten Personen?
Der Schutz gilt für Ansprüche, die gegen diese Personen aus Anlass ihrer Verrichtungen bzw. dienstlichen Verrichtungen für Sie erhoben werden.
Welche Ansprüche sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Das gleiche gilt für Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden.
Sind auch angestellte Aufsichts- und Leitungspersonen mitversichert?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die Sie zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Jagdbetriebes oder eines Teiles desselben angestellt haben, ist mitversichert.