Mit der Jagd-Haftpflicht Smart der Allianz-Haftpflichtversicherung sichern Sie sich gegen Ansprüche Dritter ab. Wer in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebt oder als mitversicherte Person untereinander Ansprüche stellt, ist ausgeschlossen – für Personenschäden gilt beim gesetzlichen Forderungsübergang jedoch eine wichtige Ausnahme.
Mit Ihrer Jagd-Haftpflicht versichern Sie sich gegen Ansprüche Dritter.
Nicht versichert sind daher:
- Ansprüche gegen Sie von mitversicherten Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
- Ihre eigenen Ansprüche gegen mitversicherte Personen
- Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander
Versicherungsschutz besteht jedoch bei Personenschäden für Regressansprüche aufgrund eines gesetzlichen Forderungsübergangs, sofern Schädiger bzw. die Schädigerin und geschädigte Person nicht als Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben.
Was bedeutet das konkret?
Die Jagd-Haftpflicht Smart schützt vor Ansprüchen fremder, außenstehender Personen. Machen dagegen mitversicherte Personen aus Ihrem eigenen Haushalt untereinander oder gegenüber Ihnen Ansprüche geltend, greift der Schutz grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme gilt für Personenschäden: Wenn ein Sozialversicherungsträger im Wege des gesetzlichen Forderungsübergangs Regress nimmt und Schädiger und Geschädigter nicht als Familienangehörige zusammen im selben Haushalt leben, besteht Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche mitversicherter Personen aus meinem Haushalt versichert?
Nein. Ansprüche gegen Sie von mitversicherten Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, sind nicht versichert.
Kann ich eigene Ansprüche gegen mitversicherte Personen geltend machen?
Nein. Ihre eigenen Ansprüche gegen mitversicherte Personen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Ansprüche mitversicherter Personen untereinander abgedeckt?
Nein. Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander sind nicht versichert.
Gibt es eine Ausnahme bei Personenschäden?
Ja. Bei Personenschäden besteht Versicherungsschutz für Regressansprüche aufgrund eines gesetzlichen Forderungsübergangs, sofern Schädiger bzw. Schädigerin und geschädigte Person nicht als Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben.