Mit der Jagd-Haftpflicht Smart der Allianz sind Jäger, Förster, Falkner sowie Inhaber und Pächter eines Jagdbetriebes in Deutschland gegen Haftpflichtansprüche Dritter abgesichert, wenn diese aus einer mit der Jagd verbundenen Tätigkeit oder Unterlassung entstehen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Versicherungsschutz erfüllt sein müssen.
Die Jagd-Haftpflicht bietet Schutz bei Haftpflichtansprüchen Dritter gegen Sie als:
- Jäger:in (auch Berufsjäger:in, Jagdaufseher:in)
- Förster:in (auch Forstbeamt:in, Forstaufseher:in)
- Falkner:in
- (Mit-) Inhaber:in/Pächter:in eines in Deutschland gelegenen Jagdbetriebes
Dies gilt, soweit es sich um eine direkt oder indirekt mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt.
Versicherungsschutz besteht, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ein Dritter macht Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend.
- Es handelt sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts.
- Das Schadenereignis ist während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten (Versicherungsfall).
- Folge des Schadenereignisses ist ein Personen-, Sach- oder sich daraus ergebender Vermögensschaden.
Das Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Was bedeutet das konkret?
Die Jagd-Haftpflicht Smart springt ein, wenn andere Personen Schadenersatz von Ihnen verlangen, weil im Zusammenhang mit der Jagd ein Schaden entstanden ist. Versichert sind dabei Personen rund um die Jagd, etwa Jäger, Förster, Falkner sowie Inhaber und Pächter eines Jagdbetriebes in Deutschland. Damit der Schutz greift, müssen bestimmte Voraussetzungen zusammenkommen: Es geht um gesetzliche Ansprüche eines Dritten, der Schadenfall muss während der Laufzeit der Versicherung eintreten und ein Personen-, Sach- oder daraus folgender Vermögensschaden vorliegen.
Häufige Fragen
Wer ist über die Jagd-Haftpflicht Smart abgesichert?
Abgesichert sind Sie als Jäger:in (auch Berufsjäger:in, Jagdaufseher:in), Förster:in (auch Forstbeamt:in, Forstaufseher:in), Falkner:in sowie als (Mit-)Inhaber:in oder Pächter:in eines in Deutschland gelegenen Jagdbetriebes.
Welche Tätigkeiten sind vom Versicherungsschutz umfasst?
Umfasst sind Tätigkeiten oder Unterlassungen, soweit sie direkt oder indirekt mit der Jagd in Verbindung stehen.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Der Schutz besteht, wenn ein Dritter Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend macht, es sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts handelt, das Schadenereignis während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten ist und daraus ein Personen-, Sach- oder sich daraus ergebender Vermögensschaden folgt.
Was gilt als Schadenereignis?
Das Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.