In der Jagd-Haftpflicht Smart der Allianz-Haftpflichtversicherung ist die Entschädigung bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Erfahren Sie, wie Kosten angerechnet werden, wann mehrere Schäden als ein Versicherungsfall gelten und welche Rolle eine Selbstbeteiligung spielt.
Für unsere Leistungen gelten folgende Leistungsgrenzen:
Versicherungssumme:
Die von uns zu leistende Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Übersteigen die berechtigten Schadenersatzansprüche die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Aufwendungen für Kosten:
Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Begrenzung bei mehreren Versicherungsfällen in einem Versicherungsjahr:
Es kann vereinbart werden, dass wir die Versicherungsleistung auf ein Mehrfaches der vereinbarten Versicherungssumme begrenzen. Informationen dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Mehrere Versicherungsfälle gelten unter folgenden Voraussetzungen als ein Versicherungsfall, wenn diese
- auf derselben Ursache oder
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen.
Der Versicherungsfall gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten.
Selbstbeteiligung:
Wenn besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung (Selbstbeteiligung).
Mehraufwand aufgrund Ihres Verhaltens:
Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten scheitert, müssen wir für den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht aufkommen.
- Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Die Leistung ist pro Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme gedeckelt. Reicht diese Summe für alle berechtigten Ansprüche nicht aus, werden die Prozesskosten anteilig getragen. Kosten für die Bearbeitung werden dabei nicht von der Versicherungssumme abgezogen. Mehrere zusammenhängende Schäden können als ein einziger Versicherungsfall gewertet werden. Zusätzlich können eine Höchstgrenze pro Versicherungsjahr sowie eine Selbstbeteiligung vereinbart sein – die genauen Angaben stehen im Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Werden Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet?
Nein. Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Wann gelten mehrere Schäden als ein Versicherungsfall?
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen. Der Versicherungsfall gilt dann als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten.
Was passiert, wenn die Ansprüche die Versicherungssumme übersteigen?
Übersteigen die berechtigten Schadenersatzansprüche die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Wenn besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung.