Bei der Jagd-Haftpflicht Smart der Allianz-Haftpflichtversicherung gelten schon vor einem Schadenfall bestimmte Obliegenheiten: Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie auf Verlangen innerhalb angemessener Frist beseitigen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Kündigung und Leistungsfreiheit.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) und deren Rechtsfolgen
Was müssen Sie genau beachten?
Beseitigung gefahrdrohender Umstände:
Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist beseitigen.
Beispiel: Am Eingang zu Ihrer Jagdhütte war kein Treppengeländer installiert, weshalb eine Person stürzte. Wir werden den Schaden regulieren und Sie daraufhin bitten, zur Vermeidung weiterer Schäden ein Geländer anzubringen.
Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung dieser gefahrdrohenden Umstände unter Abwägung unserer beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
Welche Folgen kann die Nichtbeseitigung für Sie haben?
Beseitigen Sie gefahrdrohende Umstände nicht, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Bevor überhaupt ein Schaden eintritt, haben Sie als versicherte Person bestimmte Mitwirkungspflichten. Wenn die Allianz Sie auffordert, eine erkennbare Gefahrenquelle zu beseitigen, sollten Sie das innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist tun. Bleibt eine solche Gefahr trotz Aufforderung bestehen, kann das dazu führen, dass der Versicherer den Vertrag kündigt oder im Schadenfall ganz oder teilweise nicht leistet. Ist die Beseitigung für Sie jedoch unzumutbar, gilt diese Pflicht nicht.
Häufige Fragen
Was ist eine Obliegenheit vor dem Versicherungsfall?
Es handelt sich um eine Pflicht, die Sie bereits vor Eintritt eines Schadens beachten müssen. In der Jagd-Haftpflicht Smart gehört dazu, besonders gefahrdrohende Umstände auf Verlangen der Allianz innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.
Muss ich jede Gefahr sofort beseitigen?
Sie müssen besonders gefahrdrohende Umstände auf Verlangen der Allianz innerhalb angemessener Frist beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
Welche Folgen hat es, wenn ich eine Gefahr nicht beseitige?
Unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 ist die Allianz berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Können Sie ein Beispiel für einen gefahrdrohenden Umstand nennen?
Fehlt am Eingang zu Ihrer Jagdhütte ein Treppengeländer und stürzt deshalb eine Person, reguliert die Allianz den Schaden und bittet Sie, zur Vermeidung weiterer Schäden ein Geländer anzubringen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025