Bei der Allianz Jagd-Haftpflichtversicherung im Tarif Jagd-Haftpflicht Smart sind qualitative und quantitative Risikoänderungen automatisch und sofort mitversichert. Für bestimmte neu entstehende Risiken greift zudem eine zeitlich befristete Vorsorgeversicherung – wichtig sind dabei die Anzeigepflichten, damit der Schutz erhalten bleibt.
Im Laufe der Zeit können sich Lebensumstände verändern. Dadurch verändern sich Risiken oder entstehen neu.
Erhöhung und Erweiterung:
Qualitative und quantitative Risikoänderungen sind im Rahmen dieses Vertrages automatisch und sofort mitversichert (Erhöhung und Erweiterung). Sie müssen nichts weiter tun.
Beispiel: Sie besitzen eine Jagdwaffe und erwerben nun zusätzlich noch eine Zweite.
Vorsorgeversicherung:
Bei folgenden neu entstehenden Risiken gewähren wir bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, mindestens jedoch sechs Monate lang, Versicherungsschutz (Vorsorgeversicherung):
- Anschaffung eines Hundes oder eines Pferdes
- Anschaffung eines Öltanks
- Erwerb einer Immobilie zu jagdlichen Zwecken (auch durch Erbschaft oder Schenkung)
- Aufnahme einer Tätigkeit als Beamt:in oder als Angestellte:r im öffentlichen Dienst
Anzeigepflicht:
Sie sind nach unserer Aufforderung verpflichtet, diese neuen Risiken innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Ausnahme:
Nicht unter die Regelungen zu Erhöhung und Erweiterung sowie Vorsorge fallen Risiken, für die eine Versicherungspflicht besteht. Dazu gehört zum Beispiel die Anschaffung eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich Ihre bestehenden jagdlichen Risiken vergrößern oder erweitern, sind Sie ohne eigenes Zutun sofort weiter geschützt. Entstehen dagegen bestimmte neue Risiken – etwa durch einen Hund, ein Pferd, einen Öltank oder eine Immobilie zu jagdlichen Zwecken –, besteht zunächst befristeter Vorsorgeschutz. Diese neuen Risiken müssen Sie nach Aufforderung anzeigen, sonst kann der Schutz rückwirkend entfallen. Für gesetzlich versicherungspflichtige Risiken gelten diese Erleichterungen nicht.
Häufige Fragen
Muss ich melden, wenn ich eine zweite Jagdwaffe erwerbe?
Nein. Qualitative und quantitative Risikoänderungen wie der Erwerb einer zusätzlichen Jagdwaffe sind automatisch und sofort mitversichert. Sie müssen nichts weiter tun.
Wie lange gilt der Schutz für neu entstehende Risiken?
Für die genannten neu entstehenden Risiken besteht Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, mindestens jedoch sechs Monate lang (Vorsorgeversicherung).
Welche neuen Risiken fallen unter die Vorsorgeversicherung?
Dazu zählen die Anschaffung eines Hundes oder eines Pferdes, die Anschaffung eines Öltanks, der Erwerb einer Immobilie zu jagdlichen Zwecken (auch durch Erbschaft oder Schenkung) sowie die Aufnahme einer Tätigkeit als Beamt:in oder als Angestellte:r im öffentlichen Dienst.
Was passiert, wenn ich ein neues Risiko nicht anzeige?
Sie sind nach Aufforderung verpflichtet, neue Risiken innerhalb eines Monats anzuzeigen. Melden Sie die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Gelten die Regelungen auch für versicherungspflichtige Risiken?
Nein. Risiken, für die eine Versicherungspflicht besteht, fallen nicht unter die Regelungen zu Erhöhung und Erweiterung sowie Vorsorge. Dazu gehört zum Beispiel die Anschaffung eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025